Vorlage - 2009/019
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Mit Schreiben vom 10.11.2008 haben die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen beantragt, dass die Verwaltung in Zusammenarbeit mit örtlichen Energieversorgern, Vermietern und ggf. freien Trägern ein Energiesparkonzept erstellt, das als Zielgruppe die Beratung und Betreuung von Mieterhaushalten mit Geringverdiener/innen, SGB II-Bezieher/innen etc. hat.
Kernelement soll die Beratung durch SGB II-Bezieher/innen sein, die entsprechend qualifiziert werden könnten. Bei der Auswahl soll auf interkulturelle Kompetenzen geachtet werden.
Das in der Begründung zum Antrag der Fraktionen genannte „Wolfsburger Modell“ ist ein Projekt des Kirchlichen Dienstes in der Arbeitswelt und der Wolfsburger Tafel. Kooperationspartner und Unterstützer des Projektes sind die Stadtwerke Wolfsburg und die ARGE Wolfsburg.
Die Initiatoren führen die Beratung vor Ort durch und die Tafel fungiert gleichzeitig als Anlaufstelle. Die Stadtwerke Wolfsburg haben die entsprechende Fortbildung übernommen und stellen das Material für Energieverbrauchsmessungen usw. Die ARGE Wolfsburg stellt das Personal im Rahmen von MAE-Maßnahmen.
Das Angebot ist an alle interessierten Personen, vorrangig natürlich an Personen mit geringem Einkommen, gerichtet und wird nach Auskunft der ARGE Wolfsburg auch gut angenommen. Nachdem in der Anlaufphase straßenweise Flyer mit dem Angebot verteilt werden, wird zwischenzeitlich hauptsächlich auf Anforderung eine Beratung durchgeführt.
Vorteil dieses niederschwelligen Angebotes ist sicher die von Kundinnen/Kunden empfundene Neutralität der Beratung mit dem Angebot: „Wir helfen Ihnen dabei, etwas mehr Geld zur Verfügung zu haben.“
Der Fachdienst Arbeit hat sich in Anbetracht der Energiekostenexplosion seit Sommer 2008 mit dem Thema Energieberatung beschäftigt und verschiedene Möglichkeiten geprüft. Eine Beratung über die Verbraucherzentrale scheiterte letztlich an den dort fehlenden Kapazitäten. Eine Anfang November 2008 eingerichtete kleine Arbeitsgruppe, bestehend aus Mitarbeitern der Fachdienste Arbeit und Soziales, hat unter fachlicher Beteiligung des kreisinternen Energieberaters des Immobilienwirtschaftsbetriebes erste Überlegungen angestellt, welche konkreten Umsetzungsmöglichkeiten sinnvoll und realisierbar sind. Im Dezember 2008 wurden Qualifizierungsmöglichkeiten sowie die Beschäftigung eines eigenen Energieberaters im Rahmen eines Projektes geprüft.
Inzwischen wurde auch Kontakt mit der Peiner Heimstätte und den Stadtwerken hinsichtlich einer Kooperation aufgenommen. Beide Institutionen stehen einem Projekt positiv gegenüber und prüfen derzeit Möglichkeiten der Beteiligung.
Vorteil eines eigenen Beratungsangebotes durch den Landkreis wäre die bessere Kundensteuerung, z.B. bei Kundinnen/Kunden mit immer wieder auftretenden Problemen im Bereich der Energiekosten. Nachteil wäre möglicherweise, dass das Angebot der Behörde als Kontrolle interpretiert wird.
Auch einige andere Kommunen sind auf diesem Gebiet aktiv geworden und bieten Energieberatung an. Dieses wird in unterschiedlichster Form umgesetzt. So gibt es z.B. in der Region Hannover u.a. für Sozialleistungsempfänger/innen ein Angebot, das auf Honorarbasis durch geeignete örtliche Handwerksbetriebe durchgeführt und von der Region bezahlt wird.
Im derzeitigen offenen Projektstand sind auch Mischformen der verschiedenen Modelle sowie die ganz oder teilweise Durchführung durch Verbände möglich.
Der Fachdienst Arbeit hat im SGB II-Monatsbericht Dezember 2008 über das Projekt und seine Zielsetzung berichtet.
Bei der Entscheidung und Umsetzung der Energieberatung werden weitere Kriterien zu beachten sein, damit ein stimmiges und zielführendes Angebot unter Vermeidung von Doppel- oder Dreifachstrukturen erreicht wird. Dazu gehören z.B.:
- interkulturelle Kompetenzen der Berater/innen (wie im Antrag der Fraktionen bereits aufgeführt)
- konkrete Klärung der Zielgruppe für das Beratungsangebot (Beschränkung auf Sozialleistungsempfänger/innen kann zur Stigmatisierung führen)
- die bestehende Angebotsstruktur für Energieberatung in privaten Haushalten (u.a. örtliche Handwerksbetriebe, Bezirksschornsteinfegermeister/innen, Energieversorger, Wohnungsbauunternehmen, Verbraucherzentrale, soziale Verbände)
Es ist vorgesehen, Vertreter der Stadtwerke und Peiner Heimstätte sowie u.U. interessierte Verbände in die Projektgruppe einzuladen, gemeinsam die möglichen Alternativen zu prüfen und dann einen qualitativen Entscheidungsvorschlag inklusive konkreter Kostenschätzung für die Verwaltungsführung und die Politik zu erarbeiten. Die Umsetzung kann danach umgehend erfolgen und ist ab Ende des 1. Quartals 2009 geplant, voraussichtlich zunächst für die Dauer eines Jahres im Rahmen eines Projektes. Die erzielten Ergebnisse sind von der Projektgruppe zu dokumentieren und zu evaluieren. Dem AFAS wird über den Fortgang berichtet.
Kosten:
Je nach gewählter Alternative und künftiger Umsetzung entstehen Personal- und Sachkosten in noch nicht bekanntem Umfang. Demgegenüber stehen bei Haushalten Einsparungen bei Energiekosten, die sich für SGB II- und SGB XII-Sozialleistungsempfänger/innen bezgl. der Heizkosten auch für den Landkreis Peine kostenmindernd auswirken.