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Vorlage - 2009/015  

Betreff: Wirtschaftsförderung;
Regionalisiertes Teilbudget
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Wirtschafts- und Tourismusfördergesellschaft mbH Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
Kreisausschuss
Kreistag des Landkreises Peine
11.03.2009 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
KMU-Richtlinie PDF-Dokument

Den Änderungen in der Richtlinie zur Förderung von Arbeitsplätze schaffenden Investitionen in Unternehmen, speziell kleine und mittlere Unternehmen, im Landkreis Peine - KMU-Richtlinie -

Den Änderungen in der Richtlinie zur Förderung von Arbeitsplätze schaffenden Investitionen in Unternehmen, speziell kleine und mittlere Unternehmen, im Landkreis Peine - KMU-Richtlinie -

(Anlage) wird zugestimmt.

 

 

 

 

 

Am 10

Am 10.10.2007 haben Kreisausschuss (KA) und Kreistag (KT) der vorliegenden Richtlinie zur Förderung von Arbeitsplätze schaffenden Investitionen in Unternehmen im Landkreis Peine -

speziell kleine bis mittlere Unternehmen (sog. KMU) - mit folgender Ergänzung zu gestimmt:

Bescheide werden durch den Landkreis Peine - Fachdienst Wirtschaftsförderung - erteilt.

Seitdem konnten 15 Anträge mit einer Investitionssumme > 13 Mio. € und 60 neuen Arbeits-

und Ausbildungsplätzen bewilligt werden. Die anteilige Fördersumme beläuft sich auf circa

1,2 Mio. €, zu gleichen Teilen von der Europäischen Union und der betreffenden Kommune

finanziert.

 

Am 06.08.2008, d. h. nach knapp 1 Jahr der Umsetzung obiger KMU-Förderrichtlinie, ist

eine neue Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGFVO) von der Europäischen

Union (EU) verabschiedet worden. Diese neue AGFVO fasst Freistellungsregelungen für verschiedene Gruppen von Beihilfen zusammen und regelt diese neu (Verordnung (EG) Nr. 800/2008, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft L 214 vom 06.08.2008).

Diese Neuregelungen der AGFVO machten eine Anpassung der Landesrahmenregelung zur

KMU-Förderung erforderlich, die wiederum die Anpassung der KMU-Förderrichtlinie für den

Landkreis Peine nach sich zieht.

 

Bei den Förderkriterien, Fördersätzen und Förderschwerpunkten haben sich (bislang) keine Änderungen ergeben. Inhaltliche Anpassungen mit Bezug auf aktuelle(re) Richtlinien sowie

Verordnungen sind vor allem unter den Punkten 1.1., 1.4. und 6.5. (Gebühren) erfolgt, wobei an einzelnen Stellen parallel „bessere Formulierungen“ gefunden wurden. Substanziell ändert sich allerdings Nichts.

 

Vergleich „neu“ zu „alt“:

 

1.1. Der Landkreis Peine ist bei der Förderung von Arbeitsplätze schaffenden

      Investitionen  für die verwaltungsmäßige Abwicklung zuständig, d. h. er

            beschließt die Richtlinie und  erstellt die einzelnen Bescheide. Seine

            Wirtschafts- und Tourismusfördergesellschaft (wito gmbh) ist mit der operativen

            Umsetzung des Kommunalen Förderprogramms im Rahmen des  Regionalen

            Teilbudgets für den Landkreis Peine (Ziel 2) beauftragt. Die vorliegende

            Regelung - KMU-Richtlinie - bildet einen Bestandteil dieses (EFRE-)

            Teilbudgets.

 

1.1.    Die Wirtschafts- und Tourismusfördergesellschaft Landkreis Peine (wito gmbh) ist

           vom Landkreis Peine mit der Umsetzung und Abwicklung des Kommunalen Förder-

           programms im Rahmen des Regionalen Teilbudgets für den Landkreis Peine (Ziel 2)

           beauftragt. Die vorliegende Richtlinie (KMU-Richtlinie) bildet einen Bestandteil dieses

           Teilbudgets.

 

1.4. Die Gewährung dieser Zuschüsse erfolgt unter Anwendung der neuen

            Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGFVO) der Europäischen Union

            (EU), die am/zum 06.08.2008 verabschiedet worden ist. Die AGFVO fasst

             Freistellungsregelungen für  verschiedene Gruppen von Beihilfen zusammen

             und regelt diese neu (Verordnung (EG) Nr. 800/2008, veröffentlicht im Amtsblatt

             der Europäischen Gemeinschaft L 214 vom 06.08.2008).

 

1.4.    Die Gewährung dieser Zuschüsse erfolgt unter Anwendung der Verordnung (EG)

           Nr. 70/2001 der Kommission vom 12. Januar 2001 über die Anwendung der Artikel

           87 und 88 EG-Vertrag auf staatliche Beihilfen an kleine und mittlere Unternehmen

           (KMU-Freistellungsverordnung), veröffentlicht im Amtsblatt L 10/33 der Europäischen

           Gemeinschaft vom 13.01.2001, geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1976/2006 der

           Kommission vom 20.12.2006, veröffentlicht im Amtsblatt L 368/85 der Europäischen

           Gemeinschaft vom 23.12.2006.

 

 

 

 

Durch die zuvor gegenüber gestellten Änderungen ergeben sich kleine Verschiebungen:

 

 

1.5.   „neu“ nimmt Bezug auf die angepasste Landesrahmenregelung zur KMU-Förderung;

1.6.   „neu“ regelt eine mögliche Förderung von sonstigen Unternehmen (vgl. 1.5. „alt“);

6.5.   „neu“ ergänzt die Ausschlusskriterien um Gebühren (jeglicher Art)  (vgl. 6.6. „alt“).

 

 

Anlage

 

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 KMU-Richtlinie (236 KB) PDF-Dokument (190 KB)