Vorlage - 2009/015
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Den Änderungen in der Richtlinie zur Förderung von Arbeitsplätze schaffenden Investitionen in Unternehmen, speziell kleine und mittlere Unternehmen, im Landkreis Peine - KMU-Richtlinie -
(Anlage) wird zugestimmt.
Am 10.10.2007 haben Kreisausschuss (KA) und Kreistag (KT) der vorliegenden Richtlinie zur Förderung von Arbeitsplätze schaffenden Investitionen in Unternehmen im Landkreis Peine -
speziell kleine bis mittlere Unternehmen (sog. KMU) - mit folgender Ergänzung zu gestimmt:
Bescheide werden durch den Landkreis Peine - Fachdienst Wirtschaftsförderung - erteilt.
Seitdem konnten 15 Anträge mit einer Investitionssumme > 13 Mio. € und 60 neuen Arbeits-
und Ausbildungsplätzen bewilligt werden. Die anteilige Fördersumme beläuft sich auf circa
1,2 Mio. €, zu gleichen Teilen von der Europäischen Union und der betreffenden Kommune
finanziert.
Am 06.08.2008, d. h. nach knapp 1 Jahr der Umsetzung obiger KMU-Förderrichtlinie, ist
eine neue Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGFVO) von der Europäischen
Union (EU) verabschiedet worden. Diese neue AGFVO fasst Freistellungsregelungen für verschiedene Gruppen von Beihilfen zusammen und regelt diese neu (Verordnung (EG) Nr. 800/2008, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft L 214 vom 06.08.2008).
Diese Neuregelungen der AGFVO machten eine Anpassung der Landesrahmenregelung zur
KMU-Förderung erforderlich, die wiederum die Anpassung der KMU-Förderrichtlinie für den
Landkreis Peine nach sich zieht.
Bei den Förderkriterien, Fördersätzen und Förderschwerpunkten haben sich (bislang) keine Änderungen ergeben. Inhaltliche Anpassungen mit Bezug auf aktuelle(re) Richtlinien sowie
Verordnungen sind vor allem unter den Punkten 1.1., 1.4. und 6.5. (Gebühren) erfolgt, wobei an einzelnen Stellen parallel „bessere Formulierungen“ gefunden wurden. Substanziell ändert sich allerdings Nichts.
Vergleich „neu“ zu „alt“:
1.1. Der Landkreis Peine ist bei der Förderung von Arbeitsplätze schaffenden
Investitionen für die verwaltungsmäßige Abwicklung zuständig, d. h. er
beschließt die Richtlinie und erstellt die einzelnen Bescheide. Seine
Wirtschafts- und Tourismusfördergesellschaft (wito gmbh) ist mit der operativen
Umsetzung des Kommunalen Förderprogramms im Rahmen des Regionalen
Teilbudgets für den Landkreis Peine (Ziel 2) beauftragt. Die vorliegende
Regelung - KMU-Richtlinie - bildet einen Bestandteil dieses (EFRE-)
Teilbudgets.
1.1. Die Wirtschafts- und Tourismusfördergesellschaft Landkreis Peine (wito gmbh) ist
vom Landkreis Peine mit der Umsetzung und Abwicklung des Kommunalen Förder-
programms im Rahmen des Regionalen Teilbudgets für den Landkreis Peine (Ziel 2)
beauftragt. Die vorliegende Richtlinie (KMU-Richtlinie) bildet einen Bestandteil dieses
Teilbudgets.
1.4. Die Gewährung dieser Zuschüsse erfolgt unter Anwendung der neuen
Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGFVO) der Europäischen Union
(EU), die am/zum 06.08.2008 verabschiedet worden ist. Die AGFVO fasst
Freistellungsregelungen für verschiedene Gruppen von Beihilfen zusammen
und regelt diese neu (Verordnung (EG) Nr. 800/2008, veröffentlicht im Amtsblatt
der Europäischen Gemeinschaft L 214 vom 06.08.2008).
1.4. Die Gewährung dieser Zuschüsse erfolgt unter Anwendung der Verordnung (EG)
Nr. 70/2001 der Kommission vom 12. Januar 2001 über die Anwendung der Artikel
87 und 88 EG-Vertrag auf staatliche Beihilfen an kleine und mittlere Unternehmen
(KMU-Freistellungsverordnung), veröffentlicht im Amtsblatt L 10/33 der Europäischen
Gemeinschaft vom 13.01.2001, geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1976/2006 der
Kommission vom 20.12.2006, veröffentlicht im Amtsblatt L 368/85 der Europäischen
Gemeinschaft vom 23.12.2006.
Durch die zuvor gegenüber gestellten Änderungen ergeben sich kleine Verschiebungen:
1.5. „neu“ nimmt Bezug auf die angepasste Landesrahmenregelung zur KMU-Förderung;
1.6. „neu“ regelt eine mögliche Förderung von sonstigen Unternehmen (vgl. 1.5. „alt“);
6.5. „neu“ ergänzt die Ausschlusskriterien um Gebühren (jeglicher Art) (vgl. 6.6. „alt“).
Anlage
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | KMU-Richtlinie (236 KB) | (190 KB) |