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Vorlage - 2006/065  

Betreff: Wahl des/der Kreistagsvorsitzenden und einer Vertretung
gemäß § 40 NLO
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Referat für Kreisentwicklung Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Kreistag des Landkreises Peine
01.11.2006 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Der Kreistag wählt als Vorsitzende/n sowie ihre/n / seine/n Vertreter/in für die Dauer der Wahlperiode

Der Kreistag wählt als Vorsitzende/n sowie ihre/n / seine/n Vertreter/in für die Dauer der Wahlperiode

 

 

Kreistagsvorsitzende/rVertreter/in

 

 

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Gemäß § 40 NLO wählt der Kreistag in seiner 1

Gemäß § 40 NLO wählt der Kreistag in seiner 1. Sitzung unter Leitung des ältesten anwesenden, hierzu bereiten Kreistagsmitgliedes aus seiner Mitte seine Vorsitzende oder seinen Vorsitzenden für die Dauer der Wahlperiode.

 

Außerdem beschließt er über die Vertretung des/der Vorsitzenden gem. § 43 NLO.

 

Gemäß § 44 NLO wird schriftlich gewählt; ist nur ein Wahlvorschlag gemacht, kann durch Zuruf gewählt werden, sofern niemand widerspricht. Gewählt ist die Person, für die die absolute Mehrheit der Kreistagsmitglieder gestimmt hat. Im zweiten Wahlgang genügt die einfache Mehrheit.