Vorlage - 2009/011
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Die Richtlinie „Zuschuss zur Kindertagespflege“ wird in der vorgelegten, geänderten Fassung beschlossen.
Der Jugendhilfeausschuss hat am 02.09.2008 die Richtlinie „Zuschuss zur Kindertagespflege“ beschlossen. Zum 01.01.2009 ist nunmehr das Kinderförderungsgesetz in Kraft getreten, das neue gesetzliche Bestimmungen in der Kindertagespflege enthält und finanzielle Auswirkungen für den Landkreis Peine als Träger der Jugendhilfe bedeutet. Dementsprechend muss die Richtlinie in den §§ 1 und 3 ergänzt werden (Schreibweise kursiv/fett). Hintergrund dafür ist:
- Die Versteuerung der Einkünfte ändert sich, dass heißt, alle Einnahmen der Tagespflegepersonen sind steuerpflichtig.
- Die Tagespflegeperson hat Anspruch auf die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für eine angemessene Kranken- und Pflegeversicherung.
Um die negativen Auswirkungen für die Tagespflegepersonen nach Einführung der grundsätzlichen Steuerpflicht zu erleichtern, wurden die neuen sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen gesetzlich festgeschrieben.
Somit hat der Träger der Jugendhilfe als zusätzliche gesetzliche Aufgabe die Tagespflege dadurch zu fördern, dass den Tagespflegepersonen die Hälfte der nachgewiesenen Aufwendungen für eine angemessene Kranken- und Pflegeversicherung erstattet wird. Hier könnten, so denn tatsächlich alle Tagespflegepersonen (TPP) nunmehr in eine eigene KV/PV wechseln würden, mögliche Mehrkosten von 70.000 € entstehen. Es ist jedoch wahrscheinlich, dass einige TPP diesen Schritt nicht machen, sondern vielmehr in der gesetzlichen Familienversicherung verbleiben. Es ist auch möglich, dass aufgrund der unüberschaubaren finanziellen Auswirkungen der KV/PV und der Alterssicherung sowie steuerrechtlichen Auswirkungen, einige der TPP ihre Arbeit aufgeben. Absehbar ist daher nicht, welche Mehraufwendungen exakt entstehen werden.
Im Rahmen des Niedersächsischen Förderprogramms „Familien mit Zukunft“ – Kinder bilden und betreuen soll das Kinderbetreuungsangebot insbesondere für unter Dreijährige deutlich ausgebaut und qualitativ verbessert werden.
Vor diesem Hintergrund haben am 21. Oktober 2008 Land und Kommunen für Niedersachsen eine sogenannte “Vereinbarung U 3“ getroffen:
In einer entsprechenden Erklärung dokumentieren Land und Kommunen ihren Willen zur gemeinsamen Verantwortung beim Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren. Eine landesweite Versorgungsquote von 35% bis 2013 wird angestrebt. 30% dieser Plätze sollen in der Kindertagespflege geschaffen werden.
Der Landkreis Peine als Träger der Jugendhilfe setzt diese Vereinbarung in seinem Zuständigkeitsbereich um, indem er die Kindertagespflege im Rahmen der „Richtlinie familienfreundliche Infrastrukturen und Kinderbetreuung“ des Landesprogramms „Familien mit Zukunft“ fördert. In diesem Rahmen erstattet das Land Niedersachsen im Rahmen des o.g. Förderprogramms 20% der Kosten.
Die Richtlinie wurde auch redaktionell überarbeitet.
Kosten:
Durch den Beschluss gemäß vorstehendem Beschlussvorschlag können Mehrkosten von maximal 70.000 € entstehen.
Finanzziel für den Finanzplanzeitraum bis 2011 (Fehlbedarfsreduzierung auf 50 Mio. Euro; Kreistagsbeschluss vom 05.03.2008, Vorlage-Nr. 33/2008):
Das Erreichen des genannten Finanzzieles wird nicht erschwert.