Vorlage - 2006/063
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Vom Nichtverkauf der E.ON-Avacon-Aktien in 2006 wird Kenntnis genommen.
Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2006 werden zum Ausgleich der Ausgaben im Vermögenshaushaltshalt die notwendigen Mittel aus der Allgemeinen Rücklage unter Berücksichtigung des notwendig verbleibenden Sockelbetrages entnommen. Das aufgelegte bzw. beschlossene Straßenausbauzwischenprogramm für die Jahre 2007 bis 2009 wird fortgeführt, sofern die Deckung im Budget 251 anderweitig sichergestellt werden kann.
Der für das Haushaltsjahr 2006 vorgesehene Verkauf hiesiger Aktien an der E.ON-Avacon AG erfolgt vorerst nicht. Die Bundesregierung hat sich in der Koalitionsvereinbarung vom 11.11.2005 auf eine Reform der Unternehmensbesteuerung festgelegt. Das Gesetzgebungsverfahren soll bis zur parlamentarischen Sommerpause 2007 abgeschlossen sein, damit die Reform zum 01.01.2008 in Kraft treten kann. In Abhängigkeit der festzulegenden Eckpunkte zeichnet sich schon heute eine Verringerung der Steuerlast aus dem Aktienverkauf von ca. 1,56 Mio. € bis ca. 2,03 Mio. € ab. Unter diesem Aspekt widerspräche ein Verkauf des Aktienpaketes zum jetzigen Zeitpunkt wirtschaftlicher Vernunft. Durch den Nichtverkauf ergäbe sich im Haushaltsjahr 2006 allerdings ein Einnahmeausfall in Höhe von veranschlagten 17.503.800 €. Ihm stünden verminderte Ausgaben für Steuern und Wertermittlungsgutachten in veranschlagter Höhe von insgesamt 5.742.000 € gegenüber.
Die Kompensation des Einnahmeausfalls in 2006 soll in der Ausführung im Vermögenshaushalt wie folgt erfolgen:
7.996.300 € Einsparung durch Nichtzuführung z. Verwaltungshaushalt (HSt. 91900.90900)
2.487.300 €Rücklagenentnahme
6.562.600 €Einsparung durch Nichtzuführung zur Allg. Rücklage (HSt. 91000.91000)
290.800 € zusätzliche Einnahmen beim Finanzausgleich
166.800 € sonstige verminderte Ausgaben
17.503.800 €
Die komplette Entnahme der disponiblen Gelder aus der Allgemeinen Rücklage im Jahr 2006 führt allerdings dazu, dass die dort eingestellten Mittel aus dem seinerzeitigen Verkauf der E.ON-Aktien zur Deckung des aufgelegten Straßenausbauzwischenprogramms nicht mehr zur Verfügung stünden. Dies bedingt, dass das Programm bis zum Verkauf der E.ON-Avacon-Aktien nur dann wie beschlossen fortgeführt werden kann, wenn sich eine anderweitige Deckung ergibt.
Kosten:
Durch den Beschluss gemäß Beschlussvorschlag entstehen dem Landkreis Peine keine zusätzlichen Kosten.