Vorlage - 2008/147
|
|
Herr Reinhard Meyer wird mit Wirkung vom 01.01.2009 für eine weitere Amtsperiode für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis als stellvertretender Abschnittsleiter für den Brandschutzabschnitt West berufen.
Gemäß § 20 Abs. 4 Nieders. Brandschutzgesetz (NBrandSchG) werden Kreisbrandmeister und Abschnittsleiter freiwilliger Feuerwehren sowie deren Stellvertreter für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Über ihre Ernennung beschließt der Kreistag nach Anhörung des Regierungsbrandmeisters auf Vorschlag der Mehrheit der Gemeinde- und Ortsbrandmeister des jeweiligen Kommandobereiches.
Die Gemeinde- und Ortsbrandmeister haben in ihrer Dienstversammlung am 08.10.2008 mehrheitlich vorgeschlagen, den bisherigen stellvertretenden Abschnittsleiter des Brandschutzabschnittes West, Herrn Reinhard Meyer, für eine weitere Amtsperiode zu ernennen.
Der Vorgeschlagene soll mit Wirkung vom 01.01.2009 für die Dauer von 6 Jahren ernannt werden, da seine bisherige Amtszeit am 31.12.2008 endet.
Herr Meyer erfüllt alle Voraussetzungen, die nach § 5 Abs. 3 der Dienstgrad-Verordnung für die Wahrnehmung dieser Funktionen erforderlich sind.
Der Regierungsbrandmeister hat am 29.10.2008 der Ernennung zugestimmt.
Kosten:
Durch Beschluss gemäß vorstehendem Beschlussvorschlag entstehen Kosten in Höhe von 2.280,00 € pro Jahr (Aufwandsentschädigung 190,00 € pro Monat).
Dieser Betrag steht im Budget zur Verfügung.
Finanzziel für den Finanzplanzeitraum biss 2011 (Fehlbedarfsreduzierung auf 50 Mio. Euro; Kreistagsbeschluss vom 05.03.2008, Vorlage-Nr. 33/2008):
Ein Beschluss gemäß dem vorstehenden Beschlussvorschlag erschwert das Erreichen des genannten Finanzziels nicht.