Vorlage - 2008/145
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Der Ausschuss für Bauen und Liegenschaften nimmt vom vorliegenden Jahresabschluss 2007 Kenntnis.
Der Ausschuss für Bauen und Liegenschaften empfiehlt dem Kreistag, den Jahresabschluss für das Jahr 2007 des Immobilienwirtschaftsbetriebes (als besonderen Teil der Jahresrechnung des Landkreises Peine) in der vorgelegten Form zu beschließen und dem Landrat für das Wirtschaftsjahr 2007 uneingeschränkt Entlastung zu erteilen.
Gewinnverwendung:
Der Gewinn von 1.329.065,46 € wird aufgeteilt. Ein Betrag von 1.000.000 € wird an den Landkreis Peine, Kämmerei, abgeführt. Der andere Teilbetrag von 329.065,46 € verbleibt im IWB.
Der im IWB verbleibende Teilbetrag wird einer zweckbestimmten Rücklage für das Gymnasium Vechelde zugeführt.
Wegen der näheren Einzelheiten zum Jahresabschluss wird auf den anliegenden Jahresbericht verwiesen. Eine frühere Informationsvorlage war leider nicht möglich.
Über die Prüfung des Jahresabschlusses des IWB für das WiJahr 2007 liegt der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vor. Darin wird bestätigt, dass die Buchführung und der Jahresabschluss 2007 den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entsprechen.
Der Jahresbericht 2007 und der dazugehörige Bericht des Rechnungsprüfungsamtes liegen bei.
Eine Stellungnahme seitens der Verwaltung ist entbehrlich, weil im Prüfungsbericht keine besonderen Kritikpunkte erwähnt werden.
Die Erfolgsrechnung weist einen Gewinn von 1.329.065,46 € aus. Der im Lagebericht des Jahresberichts auf Seite 3 gemachte Gewinnverwendungsvorschlag wird nicht aufrecht erhalten. Der jetzige Gewinnverwendungsbeschluss entspricht der Entscheidung der Verwaltungsführung vom 24.04.2008.
Zweckbestimmte Rücklage Gym. Vechelde = 329.065,46 €
Für das Gym. Vechelde wurden im 1. Halbjahr 2008 Mehraufwendungen von über 600T € festgestellt, die nicht allein vom Kreishaushalt gedeckt werden konnten. Einen Großteil davon (500T €) hat der IWB aufzubringen. Dieses geschieht einerseits durch Verschiebungen innerhalb des Bau-Investitionsplans und andererseits (ca. 330T €) mittels teilweiser Gewinnverwendung des Jahres 2007 in Höhe von 329.065,46 €. Die Übertragung vom Vorjahresergebnis zur Investitionsfinanzierungsmöglichkeit im Folgejahr findet durch Bildung dieser zweckbestimmten Rücklage statt, die in den Folgejahren analog der Nutzungsdauern und Abschreibungen aufgelöst wird.