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Vorlage - 2008/144  

Betreff: Ausbau der Kreisstraße 69, Wense - B 214 mit Anlage eines Radweges
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Straßen Bearbeiter/-in: Ramm, Britta
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Liegenschaften
11.11.2008 
Ausschuss für Bauen und Liegenschaften zurückgestellt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Die im 4

Die im 4. Mehrjahresbauprogramm für Kreisstraßen und Radwege an 10. Stelle vorgesehene Realisierung der Maßnahme Ausbau der Kreisstraße 69, Wense – B 214 mit Anlage eines Radweges“ wird bis auf Weiteres nicht weiterverfolgt.

 

 

 

 

Der Ausbau der Kreisstraße 69, Wense – B 214, ist Bestandteil des 4

Der Ausbau der Kreisstraße 69, Wense – B 214, ist Bestandteil des 4. Mehrjahres-bauprogramms für Kreisstraßen und Radwege.

Noch vor Abschluss des Stadiums der Vorplanung zum Ausbau der Straße ergab sich eine lebhaft geführte öffentliche Diskussion um den Erhalt der beiden Straßenseitenbaumreihen. In der Folge wurden alle weiteren Planungen eingestellt.

Der Kreisausschuss hat zudem in seiner Sitzung am 14.05.2008 beschlossen, ein Verfahren zur dauerhaften Sicherung der Allee als geschützter Landschaftsbestandteil einzuleiten.

 

Ein richtlinienkonformer Ausbau der Kreisstraße hat mit einer Breite von mindestens 6,0 m zu erfolgen. Mit dem hierfür erforderlichen Gründungskorridor von mindestens 7,5 m, zwischen den beiden Baumreihen, wäre die Beseitigung einer Baumreihe verbunden. Auch eine geringere Ausbaubreite würde den Bestand der Allee stark gefährden. Hierzu liegen Gutachten des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigenbüros Klaue und Partner aus Braunschweig vor. Ebenfalls müssten bei geringeren Fahrbahnbreiten als 5,5 m die ansonsten gewährten finanziellen Zuwendungen gemäß dem Entflechtungsgesetz (früher GVFG = Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz), welche etwa 60 bis 70 % der Gesamtbaukosten refinanzieren, aus Eigenmitteln des Landkreises aufgebracht werden. Die vollständige Neutrassierung der Fahrbahn neben der bestehenden Allee würde zusätzliche Baukosten in Höhe von rd. 200.000 € verursachen. Aufgrund der dort vorhandenen Spritzschutzhecke des Abwasserverbandes Braunschweig ist der dabei erforderliche Grunderwerb nur mit größten Schwierigkeiten durchsetzbar.

 

Bestandteil des Ausbaus der Kreisstraße 69 zwischen Wense und der B 214 ist auch die Anlage des Radweges. Dieser befindet sich im Bedarfsplan für Radwege und Kreisstraßen auf Platz 97 und 99 unter 101 untersuchten Streckenabschnitten. Ein Bedarf liegt damit praktisch nicht vor.

Ein separater Radwegbau führt zu erheblich höheren Kosten und kann ohne den parallelen Ausbau der Straße nicht mehr wirtschaftlich erfolgen. Die Trassierung des Radweges zwischen einer Straßenbaumreihe und der dort vorhandenen Spritzschutzhecke verbietet sich zudem aufgrund der nunmehr festgestellten besonderen Schutzwürdigkeit der Allee. Im besagten Bereich festgestellte physiologisch wirksame Faser- und Feinwurzelgeflechte würden, gemäß dem oben zitierten Gutachten, bei Überbauung zu einem Luftabschluss des Wurzelwerks der Bäume führen und den Bestand der Allee gefährden. Umfangreiche Maßnahmen zur Wurzelbelüftung und zum Wurzelschutz würden, bei voraussichtlichen Baukosten von 220.000 €, zusätzliche Kosten in Höhe von ca. 205.000 € verursachen.

 

An 9. Stelle des 4. Mehrjahresbauprogramms für Kreisstraßen und Radwege befindet sich der Neubau der Ersebrücke. Diese Maßnahme war im Zusammenhang mit dem Ausbau der K 69 Wense – B 214 und der Überführung des Radweges vorgesehen.

 

Diese Maßnahme soll weiterhin zur Ausführung gelangen.

Die Brücke hat ein Alter von 82 Jahren und damit die übliche Lebensdauer von Brücken bereits überschritten. Eine aktuelle Brückenprüfung hat einen Sanierungsbedarf von rd.

85.000 € ergeben.

Für einen Neubau ohne Radweg entstünden Kosten in Höhe von ca. 350.000 €. Im Gegensatz zur reinen Sanierung ist der Neubau zuwendungsfähig gem. dem Entflechtungsgesetz. Aufgrund der hierfür zu erwartenden Zuwendungen von 65 bis 75 % kann der Neubau damit gegenüber einer Sanierung, nahezu kostenneutral durchgeführt werden.

Im direkten Widerlagerbereich der Brücke stehen 3 Ahornbäume mit einem Durchmesser von 40 bis 60 cm. Es kann zum derzeitigen Stand der Planung nicht ausgeschlossen werden, dass im Rahmen eines Brückenneubaus, einer oder mehrere dieser Bäume beseitigt werden müssen. Es wird angestrebt dieses in die geplante Verordnung über den geschützten Landschaftsbestandteil „Wenser Allee“ einfließen zu lassen.