Vorlage - 2008/124
|
|
Der Kreistag beschließt die Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Projekte und Institutionen der Arbeitsbereiche Soziales, Jugend und Gesundheit mit den umseitig dargestellten Änderungen.
Die Förderrichtlinie ist zum 01.01.2004 in Kraft getreten und ist bis zum 31.12.2008 gültig. Ihre Verlängerung um weitere fünf Jahre soll mit folgenden – mehr oder weniger redaktionellen - Änderungen beschlossen werden:
- Unter Vorbemerkungen in der 1. Zeile wird „BSHG“ durch „SGB XII“ ersetzt.
- Unter Vorbemerkungen wird zwecks Klarstellung dem 1. Absatz folgender Satz hinzugefügt: „Nicht erfasst von der Förderrichtlinie werden Maßnahmen und Projekte im Bereich des SGB II“.
- Der letzte Satz: „Sie gilt für fünf Jahre“ wird gestrichen und ersetzt durch den Satz „Sie gilt bis zum 31.12.2013“.