Vorlage - 2017/082
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Grundlage der Jugendhilfe ist es, die Rechte und Chancen von Kindern und Jugendlichen auf eine positive physische und psychische Entwicklung zu sichern und die Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu fördern.
Daraus leitet sich die Aufgabenstellung des Kinder- und Jugendschutzes ab.
Kinder- und Jugendschutz wird besonders da wichtig, wo Gefährdungen durch gesellschaftliche Prozesse erzeugt werden, die junge Menschen selbst nicht beeinflussen können, sie jedoch selbst betroffen sein können (z.B. rasante Entwicklung von digitalen Medien, Suchtproblematiken, gewaltfördernde Prozesse).
Entsprechend der gesetzlichen Grundlagen wird zwischen verschiedenen Ebenen des Kinder- und Jugendschutzes unterschieden:
- Gesetzlicher und kontrollierender Kinder- und Jugendschutz
Rechtliche Grundlage: Jugendschutzgesetz (JuSchG)
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Kinderarbeitsschutzverordnung (KArbSchV)
Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV)
- Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Rechtliche Grundlage: § 14, SGB VIII
- Struktureller Kinder- und Jugendschutz
Rechtliche Grundlage: § 1, SGB VIII
Frau Heike Kubow stellt theoretische Grundlagen und die entsprechende praktische Ausgestaltung des Kinder- und Jugendschutzes im Landkreis Peine vor.