Vorlage - 2017/081
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Die Träger der öffentlichen Jugendarbeit sollen gemäß § 78 SGB VIII die Bildung von Arbeitsgemeinschaften anstreben, in denen neben ihnen die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sowie die Träger geförderter Maßnahmen vertreten sind. In den Arbeitsgemeinschaften soll darauf hingewirkt werden, dass die geplanten Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden und sich gegenseitig ergänzen.
Im Landkreis Peine hat sich unter anderem die Arbeitsgemeinschaft „Anbieter erzieherischer Hilfen im Landkreis Peine“ etabliert.
Frau Schaper-Greve (Labora gGmbH) und Frau Riemann (Kinderbrücke Solschen) werden die Arbeitsgruppe vorstellen.