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Vorlage - 2017/079  

Betreff: Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
Sachspende von Frau Brunhilde Gaste aus ihrem Privatvermögen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Finanzen Bearbeiter/-in: Klages, Gundula
Beratungsfolge:
Kreistag des Landkreises Peine
14.06.2017 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Der Annahme einer Sachspende von Frau Brunhilde Gaste im Wert von 8.440,00 € wird zugestimmt.

 


 

Frau Brunhilde Gaste hat mit ihrem Testament vom 08. Mai 2006 verfügt, dem Sozialamt des Landkreises Peine eine Münzsammlung und Schmuck zu vermachen. Es handelt sich dabei um eine freiwillige und unentgeltliche Wertabgabe, also um eine Spende. Spenden sind gemäß § 516 BGB zivilrechtliche Schenkungen.

 

Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine Sachspende, welche aus dem Privatvermögen der Frau Gaste „entnommen“ wurde. Bei der Ermittlung der Zuwendungshöhe darf hier gemäß § 10 Abs. 3 S. 3 EStG der gemeine Wert angesetzt werden. Der gemeine Wert wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei einer Veräußerung zu erzielen wäre.

Herr Olaf Koch, Kunsthandel Koch, Braunschweig, hat nach einer in Augenscheinnahme der Sammlung und des Schmuckes am 31. Mai 2017 errechnet, dass der Vermögenswert auf 8.440,00 € geschätzt wird.

 

Gründe, die gegen eine Annahme der Spende und gegen die Veräußerung der Sammlung und des Schmuckes sprechen, sind nicht ersichtlich.