Vorlage - 2017/073
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a) Der Kreistag stellt den Sitzverlust nach § 52 Abs. 1 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes Niedersachsen (NKomVG) des Kreistagsabgeordneten Michael Ritter fest.
b) Der Kreistag nimmt von der Pflichtenbelehrung nach § 43 NKomVG des nachgerückten KTA Jürgen Rubin durch den Landrat Kenntnis.
c) Der Kreistag nimmt von der Verpflichtung nach § 60 NKomVG des nachgerückten KTA Jürgen Rubin durch den Landrat Kenntnis.
a - c) Mit Schreiben vom 03.05.2017 hat der Kreistagsabgeordnete Michael Ritter (AfD-Kreistagsfraktion) dem Landrat die Niederlegung seines Kreistagsmandates mit sofortiger Wirkung mitgeteilt.
Gemäß § 44 Abs. 6 des Nieders. Kommunalwahlgesetzes hat der Kreiswahlleiter am 03.05.2017 festgestellt, dass für den Kreistagsabgeordneten Herrn Michael Ritter,
Herr Jürgen Rubin, Hans-Schultze-Str. 8, 31241 Ilsede als Ersatzperson zu benachrichtigen ist. Herr Rubin hat schriftlich erklärt, dass er das Mandat annimmt.
Gemäß § 52 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Niedersachsen (NKomVG) hat der Kreistag den Sitzverlust des Kreistagsabgeordneten Herrn Michael Ritter festzustellen; zuvor ist ihm Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Herr Kreistagsabgeordneter Jürgen Rubin ist nach der Pflichtbelehrung gem. § 43 NKomVG vom Landrat gemäß § 60 NKomVG förmlich zu verpflichten, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.