Vorlage - 2017/054
|
|
Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung zur Errichtung einer IGS in Hohenhameln und zur auslaufenden Aufhebung der Hauptschule und der Realschule Hohenhameln zum Schuljahr 2018/19 bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde (NLSchB) zu beantragen.
Unter dem Datum vom 05. April 2017 wurde ein gemeinsamer Antrag der Kreistagsfraktionen von Bündnis 90 / Die Grünen, CDU FDP und SPD eingereicht, der das Ziel verfolgt durch Errichtung einer IGS den Schulstandort zu erhalten. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.
Begründet wird der Antrag mit dem seit längerem bestehenden Wunsch der Elternschaft und der Lehrerschaft der Hauptschule und der Realschule Hohenhameln die dortigen Schulen des Sekundarbereichs I in eine IGS umzuwandeln. Der Rat der Gemeinde Hohenhameln hat bereits in seiner Sitzung am 03. Juli 2014 eine Resolution beschlossen, nach welcher in Hohenhameln ein eigenständiger Schulstandort erhalten bleiben soll und dabei die Überlegungen des vorgenannten Personenkreises zur Errichtung einer selbständigen IGS berücksichtigt werden sollten.
Die Schulen des Schulzentrum Hohenhameln werden aufgrund der Satzung über die Festlegung der Schulbezirke für Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Peine von Schülerinnen und Schülern (SuS) aus der Gemeinde Hohenhameln, den Ortschaften Adenstedt und Solschen aus der Gemeinde Ilsede und Rosenthal und Schwicheldt aus der Stadt Peine besucht. Über alle sechs Jahrgänge sind dies gem. Schülerstatistik 2016/17 in der
Hauptschule108 SuS
und in der
Realschule248 SuS.
Darüber hinaus gehen SuS aus Hohenhameln zu folgenden Schulen:
IGS Peine130 SuS (107 Sek. I),
Gymnasium Groß Ilsede 64 SuS
und
Gymnasien in Hildesheim100 SuS (Schuljahr 2014/15).
Bereits in der von biregio erstellten Schulentwicklungsplanung war Hohenhameln als ein Standort für eine IGS identifiziert worden. Allerdings wurde dies zum damaligen Zeitpunkt in Verbindung mit der Gemeinde Ilsede betrachtet, mit dem Ergebnis, eine gemeinsame IGS für beide Gemeinden bei einer vertikalen Teilung (z.B. Jahrgänge 5 – 8 an einem und 9 – 13 am anderen Standort) zu errichten. Nach den bisher verwaltungsseitig vorliegenden Informationen und insbesondere unter Berücksichtigung der Resolution des Rates der Gemeinde Hohenhameln, erscheint eine derartige Lösung nicht umsetzbar.
Grundsätzlich ist eine IGS gem. § 4 Abs. 1, Nr. 6.1 der Verordnung über die Schulorganisation (SchOrgVO) in den Jahrgängen 5 – 10 mindestens vierzügig zu führen. Allerdings darf nach § 4, Abs. 1, Nr. 6 der SchOrgVO als Ausnahme eine IGS dreizügig geführt werden, wenn sie die einzige Schule des Sekundarbereichs I am Schulstandort ist. Da der Schulstandort Hohenhameln neben den dann auslaufenden Schulformen Hauptschule und Realschule lediglich über die IGS und über keine weitere Schule des Sekundarbereichs I verfügt, greift diese Ausnahmeregelung.
Schulträger sind nach § 106 Abs. 2 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) berechtigt, eine Gesamtschule zu führen, wenn die Entwicklung der Schülerzahlen dies rechtfertigt. Um die Errichtung einer IGS in Hohenhameln realisieren zu können ist es erforderlich den Nachweis zu erbringen, dass in den kommenden zehn Jahren mind. 72 SuS je Jahrgang (24 SuS / Zug) die IGS in Hohenhameln besuchen werden. Obwohl nicht ausdrücklich im NSchG oder einer ergänzenden Vorschrift angeführt, wird seitens der NLSchB als Nachweis, so die bisherigen Erfahrungen, in der Regel nur eine Elternbefragung akzeptiert werden. Bevor ein entsprechender Antrag gestellt wird, ist daher eine Befragung gem. anliegendem Erhebungsbogen und den ergänzenden Informationen (beides noch mit der NLSchB abzustimmen) in den Jahrgängen 1 – 4 der SuS aus Hohenhameln, Adenstedt und Solschen sowie Rosenthal und Schwicheldt durchzuführen. Dabei wird davon ausgegangen, dass die bisherigen Schulbezirke der Hauptschule und der Realschule Hohenhameln auch für die IGS in Hohenhameln gelten werden.
In der von biregio erstellten Schulentwicklungsplanung ist im Abschnitt 15 – die Raumsituation in den Schulen im Landkreis Peine – ab Seite 307 die Raumsituation am Schulstandort Hohenhameln dargestellt. Dort sind demnach 30 allgemeine Unterrichtsräume (AUR) und 29 weitere Räume, z.B. Fachunterrichtsrichträume (FUR), für Naturwissenschaften, Hauswirtschaft, Technik, Kunst, Musik, vorhanden.
Für einen an die Bedürfnisse einer IGS angepassten Unterricht werden je Jahrgang bei einer Dreizügigkeit 3 AUR, 1 AUR für Differenzierungen / sonderpädagogische Förderung (Teilung eines AUR in zwei kleinere Räume) und 1 AUR als Lehrerstation benötigt. Somit umfasst der Jahrgansbedarf insgesamt 5 AUR. Für die Jahrgänge 5 bis 10 werden somit 30 AUR benötigt, die am Standort Hohenhameln vorgehalten werden.
Hinsichtlich des Ganztagsbetriebes ist eine IGS in Hohenhameln, wie die bereits existierenden IGSen in Edemissen, Lengede und in Peine-Vöhrum mindestens als teilgebundene Ganztagsschule zu führen.
Durch die IGS Peine–Vöhrum wurde bereits darauf hingewiesen, dass sich die Errichtung einer weiteren IGS auf den Schulbetrieb auswirke, da zu befürchten steht, dass künftig aufgrund der geringeren Schülerzahlen an ihrer Schule das derzeitige breite und differenzierte Angebot nicht mehr aufrecht erhalten werden kann. Wie bereits eingangs angeführt, besuchen lt. Schülerstatistik 2016/17 insgesamt 107 SuS des Sekundarbereichs I aus Hohenhameln die IGS in Peine. Die Gesamtanzahl und der Jahrgang der SuS aus dem Schulbezirk einer künftigen IGS in Hohenhameln, die derzeit die IGS in Peine besuchen, ist der nachfolgenden Aufstellung zu entnehmen.
Schulbesuch aus Wohnort | 5. Klasse | 6. Klasse | 7. Klasse | 8. Klasse | 9. Klasse | 10. Klasse | 11. Klasse | 12. Klasse | 13. Klasse | Gesamt | davon Sek. I |
Hohenhameln | 6 | 7 | 5 | 5 | 6 | 8 | 11 | 9 | 3 | 130 | 107 |
Adenstedt |
|
|
|
|
|
| 1 | 3 | 1 | 9 | 4 |
Solschen |
|
|
|
|
|
|
|
|
| 2 | 2 |
Rosenthal |
| 5 | 3 | 3 |
| 2 | 1 |
| 2 | 27 | 24 |
Schwicheldt |
| 2 | 2 | 2 |
| 2 | 1 | 1 | 1 | 24 | 21 |
insgesamt | 25 | 26 | 25 | 15 | 18 | 27 | 24 | 19 | 13 | 192 | 136 |
Zusammenfassend wird die Verwaltung beauftragt, als Bedarfsnachweis eine Elternbefragung im angeführten Umfang durchzuführen und bei erfolgreichem Ausgang die Errichtung einer dreizügigen IGS mit den Jahrgängen 5 bis 10, bei gleichzeitiger auslaufender Aufhebung der dortigen Hauptschule und Realschule ab dem Schuljahr 2018/19, bei der Landesschulbehörde zu beantragen. Ergänzend ist der mindestens teilgebundene Ganztagsbetrieb zu beantragen.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Antrag Einrichtung einer IGS am Schulzentrum Hohenhameln (449 KB) | ||||
2 | Information IGS Hohenhameln (28 KB) | ||||
3 | Erhebungsbogen IGS Hohenhameln (17 KB) |