Vorlage - 2008/077
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Eine wichtige Aufgabe der Musikschulen ist die Begabtenfindung und -förderung. Eine Möglichkeit, diese interessierten und aktiven Schülerinnen und Schüler zu fördern ist eine Abteilung "Studienvorbereitende Ausbildung" (SVA). An zahlreichen öffentlichen Musikschulen in Niedersachsen finden jährlich Aufnahme- und Zwischenprüfungen zur SVA statt.
Junge Musikerinnen und Musiker sowie Vokalisten entwickeln bei Freude, Erfolg und Ausdauer am Instrument oder der Singstimme den Berufswunsch im Bereich der Musik. In der Regel wird ein Musikstudium absolviert.
An Musikhochschulen ist eine Aufnahmeprüfung üblich, um zu einem Studium zugelassen zu werden. Um hier eine ernsthafte Chance zu erhalten, müssen die Fähigkeiten im Kindheits- und Jugendalter erworben werden. Wer erst nach der allgemeinen schulischen Ausbildung beginnt, sein Instrument ernsthafter zu üben und theoretische Fächer zu erlernen, hat in der Regel nicht mehr die Chance eine hinreichende Qualifikation zu erwerben. Der Musikunterricht an allgemeinbildenden Schulen im theoretischen Bereich und auch die neuerdings eingerichteten unterschiedlichen Formen von Instrumentalklassen können der Beginn einer solchen Qualifikation sein, diese aber nicht bis in die letzte Konsequenz als alleinige Vorbereitung zu einer berufsbildenden Ausbildung leisten. Sie muss also im außerschulischen Unterricht an Musikschulen erworben werden.
Kindern und Jugendlichen, welche an Musikschulen herausragende Leistungen erbringen und für die evtl. ein Musikstudium in Frage kommt, stellt eine Studienvorbereitende Ausbildung die Förderung dar, um nach einem Schulabschluss entsprechend auf eine Aufnahmeprüfung vorbereitet zu sein, sie zu bestehen und einen Studienplatz zu erhalten.
Besonders dringlich ist hier die wöchentliche Teilnahme an sogenannten Gehörbildungs-, Tonsatz- u. Musikgeschichtskursen.
Die Studienvorbereitende Ausbildung stellt für besonders geeignete Jugendliche eine in sich abgeschlossene Musikausbildung in Haupt- und Nebenfach sowie in Theorie, Tonsatz und Gehörbildung, in Kammermusik, Orchester- und/ oder Bandspiel dar. Es sollen so also die Fähigkeiten für das Bestehen einer Aufnahmeprüfung an einer Musikhochschule erworben werden.
Die Ausbildung dauert längstens vier Jahre.
Es muss jedes Jahr mindestens eine Prüfung abgelegt werden, die durch einen Vertreter (Professor/ Dozent) der Hochschule für Musik und Theater Hannover sowie der Musikschulleitung und dem Theoriefachlehrer vorgenommen wird.
Die Studienvorbereitende Ausbildung wird über den Landesverband niedersächsischer Musikschulen mit Mitteln des Landes Niedersachsen gefördert. Ein Entgelt der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler finanziert zusammen mit den Fördermitteln des Landes auf kostendeckender Basis die Studienvorbereitende Ausbildung.
Alle musikalisch begabten Jugendlichen ab 13 Jahren können sich zur Teilnahme an diesen Prüfungen an einer Musikschule anmelden.
Voraussetzung zur Aufnahme:
- Mindestalter 13 Jahre, Höchstalter 20 Jahre
- gute Leistungen im instrumentalen oder vokalen Hauptfach
Unterrichtsfächer der SVA:
- Hauptfach 45 Min. wöchentlich
- Nebenfach 30 Min. wöchentlich –
- Gehörbildung/ Musiktheorie 45 Min. wöchentlich
- Verpflichtende Teilnahme an Kammermusik bzw. Teilnahme an Orchestern, Ensembles, Bands etc. (mind. 45 Min./ Woche)
Entwicklung des Kurses:
Es sollen zunächst maximal 10 Unterrichtsplätze zur Verfügung stehen.
- 1. Jahr 5 Plätze
- 2. Jahr 5 Plätze
- In folgenden Jahren werden aus dem jetzigen zugrunde gelegten Leistungsspektrum der Schüler Plätze wieder frei werden, um Schüler aufnehmen zu können. Dies ist auch die Praxis an Musikschulen im VdM.
Es ist vorgesehen, mit der Studienvorbereitenden Ausbildung ab 01.10.08 zu beginnen.