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Vorlage - 2017/042  

Betreff: Die Kreisschulbaukasse wird auf einen Bestand von einem Euro zurückgeführt und Rück-flüsse an die Gemeinden / Stadt ausgezahlt.
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Schule, Kultur, Sport Bearbeiter/-in: Göldner, Reiner
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
18.05.2017 
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
Kreistag des Landkreises Peine
14.06.2017 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Die Kreisschulbaukasse wird auf einen Bestand von einem Euro zurückgeführt und Rückflüsse an die Gemeinden / Stadt ausgezahlt.


Der Landkreis Peine hat gem. § 117 Abs. 5 Niedersächsisches Schulgesetz eine Kreisschulbaukasse (KSchBK) als Sondervermögen eingerichtet. Grundsätzlich wird eine KSchBK durch jährliche Beiträge der Gemeinden (1/3) und des Landkreises (2/3) gespeist, um damit Schulbauten und größere Instandsetzungen zu finanzieren. Förderungen aus Mitteln der KSchBK können als Zuweisung oder zinsloses Darlehen erfolgen.

 

Bereits im Jahr 2005 wurde in einer Besprechung der Bürgermeister und in der Folge vom Kreistag des Landkreises Peine beschlossen, künftige Zuwendungen ausschließlich als zinsloses Darlehen zu gewähren. Der Beschluss sieht darüber hinaus vor, keine Ansparbeiträge mehr in die Kreisschulbaukasse einfließen zu lassen. Eine Förderung von Maßnahmen aus der Kreisschulbaukasse ist somit ausschließlich über Darlehensrückflüsse möglich. Es entstand der Gedanke, die KSchBK weitgehend aufzulösen und sie auf einen obligatorischen Euro zurückzuführen. Einzige Ausnahme bilden die Mittel zur Finanzierung der Tilgungsleistungen für die IGS in Peine – Vöhrum, für die bis zur endgültigen Darlehensablösung weiterhin Einzahlungen in die KSchBK geleistet werden. Derzeit werden dafür von den Gemeinden / der Stadt 15 € und vom LK Peine 30 € je GrundschülerIn in die KSchBK eingezahlt.

 

Die jährlichen Darlehensrückflüsse betragen zur Zeit, bei abnehmender Tendenz, lediglich rd. 110.000 €. Allein die Abarbeitung der vorliegenden Förderanträge würde aufgrund der relativ geringen Rückflüsse einen Zeitraum von mehr als 50 Jahren einnehmen. Da dies offenkundig keine reale Option darstellt, wird die KSchBK auf einen Euro zurückgeführt. Die vorhandenen und die noch eingehenden Darlehensrückflüsse werden an die Gemeinden / Stadt ausgezahlt. Grundlage für die Auszahlung bilden für die vorhandenen Mittel die Grundschülerzahlen lt. Schülerstatistik 2016 / 17 und für die darüber hinaus aus Darlehensrückflüssen eingehenden Beträge die Grundschülerzahlen lt. Schülerstatistik des jeweiligen Jahres. Sowohl die bereits vorhandenen Mittel, als auch die noch eingehenden Mittel sollen in voller Höhe, also ohne Anwendung der Drittelregelung, an die Gemeinden zur Auszahlung gelangen.

 

Mit den Gemeinden wurden die Überlegungen, dem seinerzeitigen Grundgedanken zu folgen und künftig keine Förderungen aus der Kreisschulbaukasse mehr vorzunehmen und vorhandene und noch eingehende Rückflüsse aus Darlehen auszuzahlen, bereits anlässlich der Bürgermeisterdienstbesprechung am 22. Februar 2017 erörtert. Seitens der Bürgermeisterin und der Bürgermeister wurde dem Verfahren zugestimmt.