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Vorlage - 2008/074  

Betreff: Kreisfeuerwehr:
Ernennung des Abschnittsleiters für den Brandschutzabschnitt West und des stellvertretenden Kreisbrandmeisters
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Ordnungswesen Bearbeiter/-in: Mehnert, Margret
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
Kreistag des Landkreises Peine
11.06.2008 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Herr Hans-Peter Bolm wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis als Abschnittsleiter für den Brandschutzabschnitt West und als stellvertretender Kreisbrandmeister berufen

Herr Hans-Peter Bolm wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis als Abschnittsleiter für den Brandschutzabschnitt West und als stellvertretender Kreisbrandmeister berufen.

 

 

Gemäß § 20 Abs

Gemäß § 20 Abs. 4 Nieders. Brandschutzgesetz (NBrandSchG) werden Kreisbrandmeister und Abschnittsleiter freiwilliger Feuerwehren sowie deren Stellvertreter für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Über ihre Ernennung beschließt der Kreistag nach Anhörung des Regierungsbrandmeisters auf Vorschlag der Mehrheit der Gemeinde- und Ortsbrandmeister des jeweiligen Kommandobereiches.

 

Die Gemeinde- und Ortsbrandmeister haben in ihrer Dienstversammlung am 28.05.2008 mehrheitlich vorgeschlagen, den Gemeindebrandmeister der Gemeinde Lengede, Herrn Hans-Peter Bolm, zum Abschnittsleiter des Brandschutzabschnittes West und gleichzeitig zum stellvertretenden Kreisbrandmeister zu ernennen. Diese Funktionen waren seit der Entlassung des Vorgängers Herrn Berend Heinemann im März 2008 vakant.

 

Der Vorgeschlagene soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Dauer von 6 Jahren ernannt werden. Dieser Zeitpunkt richtet sich nach dem Ende des Ehrenbeamtenverhältnisses als Gemeindebrandmeister der Gemeinde Lengede.

 

Herr Bolm erfüllt alle Voraussetzungen, die nach § 5 Abs. 3 der Dienstgrad-Verordnung für die Wahrnehmung dieser Funktionen erforderlich sind.

 

Der Regierungsbrandmeister hat den Ernennungen zugestimmt.