Vorlage - 2017/027
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Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen gemäß § 78 SGB VIII die Bildung von Arbeitsgemeinschaften anstreben, in denen neben ihnen die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sowie die Träger geförderter Maßnahmen vertreten sind. In den Arbeitsgemeinschaften soll darauf hingewirkt werden, dass die geplanten Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden und sich gegenseitig ergänzen.
Im Landkreis Peine hat sich unter anderem die Arbeitsgemeinschaft "Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit" etabliert.
Herr Nolte vom Caritasverband für den Landkreis Peine e.V. wird diese Arbeitsgemeinschaft kurz vorstellen.