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Vorlage - 2017/026  

Betreff: Richtlinie Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Jugendamt Bearbeiter/-in: Sorge, Annett
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
21.03.2017 
Jugendhilfeausschuss ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
Kreistag des Landkreises Peine
29.03.2017 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Beschreibung  
Richtlinie aus 2012  
Synopse PDF-Dokument

Die beigefügte "Richtlinie für die Gewährung wirtschaftlicher Hilfen bei der Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Vollzeitpflege gemäß § 33 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII des Jugendamtes des Landkreises Peine" wird beschlossen.

 


Die derzeit noch gültigen Richtlinien vom 12.12.2012 über die Gewährung wirtschaftlicher Hilfen im Bereich der Vollzeitpflege gemäß § 33 SGB VIII sind überarbeitet worden und soll durch eine neue Richtlinie ersetzt werden.

 

Hintergrund für eine solche Richtlinie ist, dass im Bereich der Vollzeitpflege                  gem. § 33 SGB VIII die Gewährung wirtschaftlicher Hilfen in den §§ 39 und 40 SGB VIII nicht konkret und abschließend geregelt ist. Für die Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens ist insgesamt viel Spielraum vorhanden.

 

Während für laufende Leistungen zum Unterhalt aufgrund einer Ermächtigung im Gesetz Pauschalbeträge durch das Land festgesetzt und regelmäßig angepasst werden, liegt die Gewährung von einmaligen Beihilfen und Zuschüssen sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach im Ermessen der örtlichen Träger der Jugendhilfe.

 

In der Zwischenzeit haben sich neue Bedarfe ergeben, so dass hier eine Aktualisierung der bestehenden Richtlinie erforderlich wurde.

 

Entscheidungsrelevant ist dabei im Wesentlichen Ziffer 3 der Richtlinie, in der der Gestaltungsraum, den der Gesetzgeber im Bereich der einmaligen Beihilfen und Zuschüsse gelassen hat, ausgefüllt wird. Bei der Ermittlung der Beihilfen und deren Höhe sind neben eigenem Datenmaterial zum einen die Anregungen und Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der Jugendämter Bremen und Niedersachsen vom November 2008 als auch die Erfahrungen und Vergleichszahlen aus umliegenden Jugendämtern herangezogen worden.

 

Hier die wesentlichen Änderungen der neuen Richtlinie:

 

             -  Erhöhung des monatlichen Pauschalbetrages für Aufwendungen

             -  Erhöhung der Erstausstattungspauschale

             -  Erhöhung der Pauschale für Ersteinkleidung sowie

             -  Gewährung weiterer Pauschalen für Klassenfahrten, therapeutische

                Maßnahmen und Verselbständigung

             -  Inanspruchnahme von Fachberatung und Supervision für Pflegeeltern.

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Beschreibung (69 KB)      
Anlage 2 2 Richtlinie aus 2012 (63 KB)      
Anlage 3 3 Synopse (17 KB) PDF-Dokument (54 KB)