Vorlage - 2006/054
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Die Satzung des Landkreises Peine über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung) vom 28. November 2001 und der Kostentarif zur Satzung des Landkreises Peine über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung) vom 28. November 2001 werden gemäß anl. Satzungsentwurf geändert.
Das Niedersächsische Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (NGöGD) tritt zum 01. Januar 2007 in Kraft. Damit unterfallen eine Reihe der bisherigen Aufgaben des Gesundheitsamtes im Rahmen des übertragenen Wirkungskreises künftig dem eigenen Wirkungskreis. Dieses macht die in Rede stehende Satzungsänderung erforderlich.
Kosten:
Durch den Satzungsbeschluss entstehen keine Kosten.
Zweite Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Peine über
die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung) vom 28. November 2001 und
des Kostentarifs nach § 2 der Verwaltungskostensatzung
Aufgrund der §§ 5 und 7 der Niedersächsischen Landkreisordnung (NLO) und des § 4 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) in der jeweils zur Zeit geltenden Fassung hat der Kreistag des Landkreises Peine am 04.10.2006 folgende Satzung beschlossen:
Artikel I
§ 6 der Satzung des Landkreises Peine über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung) vom 28. November 2001 wird wie folgt geändert:
In Absatz 2 wird nach lfd. Nr. 8. eingefügt:
„9.Laborkosten für Blutuntersuchungen, Urintests, Elektrokardiogramme u. w.“
Artikel II
Der Kostentarif nach § 2 der Satzung des Landkreises Peine über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung) vom 28. November 2001 wird wie folgt geändert:
- Die lfd. Nr. 2 erhält folgende Fassung:
„2amtliche Beglaubigungen, Zeugnisse, Ausweise, amtsärztliche Atteste,
Gutachten, Zeugnisse und Bescheinigungen
- Nach lfd. Nr. 2.4 wird eingefügt:
„2.5Amtsärztliche Atteste, Gutachten, Zeugnisse und
Bescheinigungen5,00 – 150,00 €
Artikel III
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2007 in Kraft.
Peine, 4. Oktober 2006
Landkreis Peine
L.S.
Einhaus
Landrat