Vorlage - 2017/009
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Aufgabe des Jugendamtes ist es, für jeden Einzelfall, für jeden Jungen und jedes Mädchen maßgeschneiderte und zielführende Hilfen zu entwickeln und diese passgenau anzubieten.
Nicht nur die Anzahl von Kindeswohlgefährdungsmeldungen, sondern auch die Anzahl von Kindern und Jugendlichen mit besonderen Schwierigkeiten und somit besonderen Förder- und Betreuungsbedarfen nimmt zu.
In diesen Fällen bleibt nur die Unterbringung in Spezialeinrichtungen für Kinder und Jugendliche mit besonderen Schwierigkeiten.
Die Tendenz zur Unterbringung in Spezialeinrichtungen der Jugendhilfe ist steigend.
Dem Jugendhilfeausschuss werden beispielhaft Fälle mit besonderen Förder- und Betreuungsbedarfen vorgestellt.