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Vorlage - 2008/066  

Betreff: Pauschalzuschüsse an die Jugendverbände - Jahrespauschalen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Jugendamt Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
03.06.2008 
Jugendhilfeausschuss ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Jahrespauschalzuschüsse 2008 PDF-Dokument

 


Die für die Jugendhilfe/das Jugendamt relevanten Handlungsschwerpunkte sind in der nachfolgenden Tabelle als Auszug aus der Zusammenfassung dargestellt. Die nachfolgenden Anlagen geben konkret Aufschluss über den Bearbeitungs- und/oder Entwicklungsstand.

 

 

 

Zielorientierte Steuerung im Landkreis Peine

Umsetzung der Handlungsschwerpunkte 2007/2008

gem. KT-Beschlüsse vom 25.04./05.12.2007

 

einschließlich Bewertung

planmäßig umgesetzt teilweise umgesetzt nicht umgesetzt

 

Lfd.

Nr.

Bezeichnung

zuständiger

Fachdienst

Bewertung

Bildung und Erziehung

Bedarfsorientierte Bildung und Weiterentwicklung der Bildungsregion Peine,

insbesondere in Hinsicht auf die Gestaltung der Übergänge Kita – Schule – Beruf – Weiterbildung;

Fortführung des Ausbaues und weitere Ausgestaltung der Schulen zu Ganztagszentren;

Verbesserung der Chancengleichheit im Bildungssektor auf dem Weg von der Geburt bis zum Berufseinstieg

17

Aufbau eines übergreifenden Programms zur Förderung von Kindern, in dem Betreuungsangebote verbessert, verzahnt und kontinuierlich durchgeführt werden

Jugendamt

Familie

Ausbau kinder- und familienfreundlicher Infrastrukturen und Sicherstellung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf

21

Einrichtung eines Familienservicebüros

Jugendamt

22

Bedarfsgerechter Ausbau von Krippenplätzen

Jugendamt

23

Gründung eines Bündnisses für Familien

Jugendamt

in Planung

24

Installieren eines Frühwarnsystems bei Kindeswohlgefährdung

Jugendamt

 

 

 

 

 

 

 


Anlage 1 zu Vorlage Nr. 67/2008

 

Umsetzung der Handlungsschwerpunkte 2007/2008

gem. KT-Beschlüsse vom 25.04./05.12.2007

 

Fachdienst: Jugendamt

 

 

 

 

 

 

Mittelfristiges Entwicklungsziel:

Bildung und Erziehung

Bedarfsorientierte Bildung und Weiterentwicklung der Bildungsregion Peine,

insbesondere in Hinsicht auf die Gestaltung der Übergänge Kita – Schule – Beruf – Weiterbildung;

Fortführung des Ausbaues und weitere Ausgestaltung der Schulen zu Ganztagszentren;

Verbesserung der Chancengleichheit im Bildungssektor auf dem Weg von der Geburt bis zum Berufseinstieg

 

Handlungsschwerpunkt:

Aufbau eines übergreifenden Programms zur Förderung von Kindern, in dem Betreuungsangebote verbessert, verzahnt und kontinuierlich durchgeführt werden

 

Bewertung:

 

 

Sachdarstellung:

Der am 8. April von einer interdisziplinär zusammengesetzten Arbeitsgruppe vorgelegte Bericht (und Konzept) zur Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern im Landkreis Peine greift das mittelfristige Entwicklungsziel und den entsprechenden Handlungsschwerpunkt konkret auf. Auf die Zusammenfassung der wichtigen Ergebnisse des Berichtes wird hier ausdrücklich Bezug genommen.

 

Der Handlungsschwerpunkt ist damit im Wesentlichen bearbeitet, kann aber im Hinblick auf die Verwirklichung der Berichtsergebnisse derzeit noch nicht als planmäßig umgesetzt dargestellt werden.

 

Produktorientierte Budgetauswirkung:

Die zusammenfassenden Ergebnisse wirken sich auf mehrere Produkte aus. Die Produkte und die konkrete jeweilige Budgetauswirkung kann heute noch nicht abschließend beschrieben werden. Zum Teil gibt es auch Überschneidungen mit anderen Handlungsschwerpunkten. Eine differenziertere Darstellung ist deshalb erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich.

 

 


Anlage 2 zu Vorlage Nr. 67/2008

 

Umsetzung der Handlungsschwerpunkte 2007/2008

gem. KT-Beschlüsse vom 25.04./05.12.2007

 

Fachdienst: Jugendamt

 

 

 

 

 

 

Mittelfristiges Entwicklungsziel:

Familie

Ausbau kinder- und familienfreundlicher Infrastrukturen und Sicherstellung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf

 

Handlungsschwerpunkt:

Einrichtung eines Familienservicebüros

 

Bewertung:

 

 

Sachdarstellung:

Das Familien- und Kinderservicebüro des Landkreises Peine wurde am 12. Dezember 2007 offiziell eröffnet.

 

Produktorientierte Budgetauswirkung:

Zum Produkt 3639000034Verwaltung der Jugendhilfe – ist ein Gesamtbetrag in Höhe von 150.000 € als Ausgabe ausgewiesen. Demgegenüber ist im Einnahmebereich ein Landeszuschuss von insgesamt 75.000 € ausgewiesen.

 

Das aktuelle Anordnungssoll beträgt per 20.05.2008:

 

Ausgaben VwHh69.151,34 €

Einnahmen VwHh  4.658,00 € (Personalkostenerstattung von FD 33)

Ausgaben VmHh  1.267,65 €

 

 


Anlage 3 zu Vorlage Nr. 67/2008

 

Umsetzung der Handlungsschwerpunkte 2007/2008

gem. KT-Beschlüsse vom 25.04./05.12.2007

 

Fachdienst: Jugendamt

 

 

 

 

 

 

Mittelfristiges Entwicklungsziel:

Familie

Ausbau kinder- und familienfreundlicher Infrastrukturen und Sicherstellung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf

 

Handlungsschwerpunkt:

Bedarfsgerechter Ausbau von Krippenplätzen

 

Bewertung:

 

 

Sachdarstellung:

Der bedarfsgerechte Ausbau von Krippenplätzen orientiert sich am Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung und zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Tagesbetreuungsausbaugesetz – TAG), dass bereits am 01.01.2005 in Kraft getreten ist. Darüber hinaus verbindet der Landkreis Peine damit auch eine Qualitätsausweitung in der Angebotsstruktur der Kinderbetreuung insgesamt.

 

Für den Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes gilt bisher die Zielvorgabe, dass stufenweise bis 2010 für Kinder von 0 bis 3 Jahren eine Versorgungsquote von mindestens 10 % erreicht werden soll. Diese 10 % stellten den zum Zeitpunkt der Planungen angenommenen Bedarf dar. Anhand des tatsächlichen Nachfrageverhaltens soll im laufenden Prozess die Weiterentwicklung nach oben oder nach unten korrigiert werden. Inzwischen muss anhand der aktuellen Entwicklungen davon ausgegangen werden, dass der Bedarf insgesamt höher liegt. Insofern ist der Entwicklung kontinuierlich zu beobachten um den Ausbau, insbesondere des Krippenangebotes so bedarfsgerecht wie möglich zu gestalten.

 

Bereits jetzt kann aber festgestellt werden, dass die bisherige Zielvorgabe von 10 % schon früher erreicht wird und jetzt eine politische Zielvorgabe mit 35 % als Versorgungsquote bundesweit angestrebt wird. Diesbezüglich hat der Landkreis Peine bisher noch keine verbindliche Aussage getroffen.

 

Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass das Thema derzeit in einer kontinuierlichen Entwicklung ist.

 

Produktorientierte Budgetauswirkung:

Im Bereich der Krippenförderung sind im Budgetplan 2008 folgende Ansätze eingestellt, die nicht überschritten werden:

 

  • Investitionskostenförderung = 150.000 €
  • Betriebskostenzuschüsse =    300.000 €

 

 

 


Anlage 4 zu Vorlage Nr. 67/2008

 

Umsetzung der Handlungsschwerpunkte 2007/2008

gem. KT-Beschlüsse vom 25.04./05.12.2007

 

Fachdienst: Jugendamt

 

 

 

 

 

 

Mittelfristiges Entwicklungsziel:

Familie

Ausbau kinder- und familienfreundlicher Infrastrukturen und Sicherstellung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf

 

Handlungsschwerpunkt:

Gründung eines Bündnisses für Familien

Bewertung:

 

in Planung

 

Sachdarstellung:

Lokale Bündnisse für Familie sind ...

         Zusammenschlüsse von Partnern aus Politik und Verwaltung, Unternehmen, Kammern und Gewerkschaften, freien Trägern, sozialen Einrichtungen, Kirchengemeinden, Initiativen etc.,

         Kontaktplattform, Diskussionsforum, Ideenschmiede, Lobby für Familien und Ansatzpunkt für Vereinbarungen und Maßnahmen.

Lokale Bündnisse für Familie schaffen ...

         Netzwerke von Akteuren, die sich in einer Region für Familien engagieren,

         konkrete Verbesserungen für Familien durch Projekte in verschiedenen Handlungsfeldern: Balance von Familie und Beruf, Kinderbetreuung, Verkehr und Wohnen, Bildung und Erziehung, Information und Beratung, Familienrollen von Vätern und Müttern, Gesundheit

         Beteiligungsmöglichkeiten an familienrelevanten Entscheidungen in der Kommune.

Die bundesweite Initiative Lokale Bündnisse für Familie will ...

         lokale Zusammenschlüsse für Familien, die es an vielen Orten schon gibt, durch kostenlose Beratungsangebote wirkungsvoll unterstützen,

         die Gründung neuer Lokaler Bündnisse für Familie anstoßen, wobei das Servicebüro ebenfalls kostenlose Hilfestellung anbietet,

         lokalen Bündnissen durch Erfahrungsaustausch und Vernetzung neue Anregungen geben,

         das Thema Familienfreundlichkeit vor Ort und auf Bundesebene, in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft ins Gespräch bringen,

         dazu beitragen, dass das unmittelbare Lebensumfeld von Familien in Stadt, Gemeinde, Wohnviertel und Betrieb familienfreundlicher wird.

Lokale Bündnisse für Familie nutzen ...

         den Städten und Gemeinden, die für Familien attraktiver werden,

         den Unternehmen, die im Bündnis zum Beispiel überbetriebliche Angebote für Beschäftigte entwickeln und umsetzen können,

         den Initiatoren, weil ihr familienfreundliches Engagement im Bündnis mehr Anerkennung, mehr Wirkung und eine breitere Plattform findet.

 

Produktorientierte Budgetauswirkung:

Die Auswirkungen sind derzeit noch nicht absehbar, weil das Bündnis noch nicht gegründet ist.


Anlage 5 zu Vorlage Nr. 67/2008

 

Umsetzung der Handlungsschwerpunkte 2007/2008

gem. KT-Beschlüsse vom 25.04./05.12.2007

 

Fachdienst: Jugendamt

 

 

 

 

 

 

Mittelfristiges Entwicklungsziel:

Familie

Ausbau kinder- und familienfreundlicher Infrastrukturen und Sicherstellung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf

 

Handlungsschwerpunkt:

Installieren eines Frühwarnsystems bei Kindeswohlgefährdung

 

Bewertung:

 

 

Sachdarstellung:

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefahren für ihr Wohl ist ein Ziel der Kinder- und Jugendhilfe (§ 1 Abs. 3 SGB VIII). Diese Aufgabe gewinnt besonders Bedeutung im Zusammenhang mit einer Kindeswohlgefährdung und die Einführung des § 8 a SGB im Rahmen von KICK.

Kinderschutz – als Maßnahme gegen Kindeswohlgefährdung – hat eine doppelte Aufgabenstellung. Zum einen geht es darum, Kindeswohl dadurch zu sichern, dass vor allem Eltern in ihrer Erziehungsverantwortung unterstützt und gestärkt werden. Daneben sichert die Jugendhilfe anstelle der Eltern, falls diese nicht bereit oder in der Lage sind, durch Intervention das Wohl des Kindes.

 

Die Jugendämter werden durch § 8 a SGB VIII verpflichtet, Hinweisen über eine drohende Kindeswohlgefährdung nachzugehen, sich weitere Information zur Klärung zu verschaffen und dann eine Risikoabwägung dahingehend vorzunehmen, ob das Kind durch „Hilfe für die Familie“ oder die Einschaltung des Familiengerichtes geschützt werden kann oder ob schließlich zur Abwendung der Gefährdung andere zuständige Institutionen – wie z. B. Polizei oder Psychiatrie – eingeschaltet werden müssen.

 

Besteht eine dringende Gefahr und kann die Entscheidung des Gerichtes nicht abgewartet werden, so ist das Jugendamt verpflichtet, das Kind oder den Jugendlichen in Obhut zu nehmen (§ 42 SGB VIII).

 

Insofern hat das staatliche Wächeramt in dieser Doppelfunktion zwei wesentliche Ziele:

 

  • Hilfe für das Kind durch Unterstützung der Eltern
  • Hilfe für das Kind durch Intervention

 

Die Empfehlungen konzentrieren sich auf den Bereich der Hilfe duch Intervention. Für diesen Bereich werde Verfahrensstandards mit dem Ziel beschrieben, in bestmöglicher Weise das Kindeswohl zu sichern und gleichzeitig das Risiko einer strafrechtlichen Verantwortung für die Fachkraft zu minimieren.

 

Jede Intervention auf eine Kindeswohlgefährdung geht auf erste Informationen, Eindrücke und Wahrnehmungen zurück. So einfach es im Nachhinein ist, eine Entwicklungsdynamik vom Ergebnis her aufzurollen, so schwierig erscheint es häufig, solche Anzeichen rechtzeitig zu erkennen, sie richtig zu deuten und im Einzelfall angemessene Schritte zu unternehmen. Aus diesem Grund ist ein wesentliches Ziel beim Umgang mit Kindeswohlgefährdung die Informationsgewinnung als Voraussetzung für die Risikoeinschätzung des Jugendamtes. Bei der Risikoabwägung, also der Abwägung für oder gegen eine Inobhutnahme des Kindes oder der Anrufung des Gerichtes, muss das Jugendamt seine rechtlichen und faktischen Möglichkeiten zur Kontrolle und Intervention in der Familie im Blick behalten.

Das bedeutet, dass zusammen mit den Sorgeberechtigten Ziele einer Intervention erarbeitet werden, die nachhaltig Bestand haben, das Kindeswohl zu sichern. Das erklärt auch die dringende Notwendigkeit einer frühzeitigen Intervention in Netzwerkstrukturen.

 

Das Jugendamt hat dazu bereits seit längerem die Initiative ergriffen, Projekte initiiert und entsprechende Kommunikationsstrukturen aufgebaut. Entsprechende Standards und verbindliche Handlungsstrukturen und –abläufe bedürfen der weiteren fachlichen Diskussion.

 

 

Produktorientierte Budgetauswirkung:

Eine konkrete Abschätzung ist nicht möglich, weil präventives Handeln im Einzelfall nicht produktorientiert kalkulierbar ist.

 

 

 

Kosten:

 

Durch Beschluss gemäß vorstehendem Beschlussvorschlag entstünden zunächst keine weiteren Kosten.

 

 

Finanzziel für den Finanzplanzeitraum bis 2011 (Fehlbedarfsreduzierung auf 50 Mio. Euro; Kreistagsbeschluss vom 05.03.2008, Vorlage-Nr. 33/2008):

 

Ein Beschluss gemäß vorstehendem Beschlussvorschlag erschwert das Erreichen des genannten Finanzziels derzeit nicht.

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Jahrespauschalzuschüsse 2008 (37 KB) PDF-Dokument (67 KB)