Vorlage - 2016/196
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In die Gesellschafterversammlung der Berufsbildungs- und Beschäftigungsgesellschaft Landkreis Peine mbH wird berufen:
Herr Dr. Detlef Buhmann
Gemäß § 138 NKomVG werden die Vertreterinnen und Vertreter der Kommune in der Gesellschafterversammlung von der Vertretung gewählt. Sie haben die Interessen der Kommune zu verfolgen und sind an die Beschlüsse des Kreistages und des Kreisausschusses gebunden.
Der Landkreis Peine ist alleiniger Gesellschafter der Berufsbildungs- und Beschäftigungsgesellschaft Landkreis Peine mbH. Der Gesellschaftervertrag enthält keine Regelung darüber, wer in die Gesellschafterversammlung entsandt wird.
Es ist folgendes Verfahren durchzuführen:
1.Es wird eine Vertreterin/ein Vertreter bestimmt:
1.1Die Vertreterin/der Vertreter (einschl. Verhinderungsvertreter/in) muss gemäß § 67 NKomVG gewählt werden.
2.Soweit sie/er dem Kreistag angehört, ist festzustellen, ob sie/er nur mit Rücksicht auf ihre/seine Zugehörigkeit zum Kreistag gewählt worden ist oder ob die Wahl aufgrund von persönlicher Eignung erfolgte.
Bisheriger Vertreter war:Kreissozialrat Dr. Buhmann