Vorlage - 2016/188
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Der Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz empfiehlt dem Kreistag, dem Doppischen Produkthaushalt 2017 für die Produkte des Budgets „Allgemeine Finanzierungsmittel“ (Seiten 389 bis 398) zuzustimmen. Aktuelle Entwicklungen bei den Schlüsselzuweisungen und diversen Zuschüssen sind über eine Änderungsliste nachzupflegen.
Doppischer Produkthaushalt
Die Produktbeschreibungen enthalten neben allgemeinen Daten wie Produktbezeichnung, Verantwortlichkeit und Auftragsgrundlage auch Informationen zu Personaleinsatz, Zielkennzahlen und Leistungsumfang. Um die Leistungen des Produktes in dem beschriebenen Umfang wahrnehmen zu können, werden die unter der Rubrik „Planzahlen“ aufgeführten Finanzmittel benötigt. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes sowie die Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes komprimiert dargestellt. Die Finanzdaten enthalten das Rechnungsergebnis des Vor-Vorjahres 2015.
Neben dem Rechnungsergebnis 2015, den Planansätzen 2016 und den Daten des Planjahres 2017 sind auch die bisher absehbaren Werte der mittelfristigen Finanzplanung für das Finanzplanungsjahr 2018 ausgewiesen. Die Finanzplanjahre 2019 und 2020 sind produktbezogen nicht dargestellt, da innerhalb dieses Zeitraumes grundsätzlich noch von Veränderungen ausgegangen werden muss, die derzeit noch nicht absehbar sind. Aus den Erläuterungen sind weitere Informationen zu den Produktbeschreibungen bzw. zu Veränderungen ersichtlich.
Die Entwicklung der mittelfristigen Finanzplanung der Jahre 2018 bis 2020 ist in den Darstellungen der Teilhaushalte abgebildet. Hier werden die Daten mehrerer Produktbudgets zusammengefasst, so dass eine Verlässlichkeit deutlich höher ist, als bei Betrachtung einzelner Produkte.
Im vorliegenden Fall ist der Teilhaushalt 08 - Seiten 385 bis 387 - betroffen.
Im Budget 8 sind insbesondere die Auswirkungen von Schlüsselzuweisungen und Kreisumlage im Produkt 61110 – Allgemeine Finanzierungsmittel – zu beachten.
Gegenüber dem Vorjahr werden sowohl bei den Schlüsselzuweisungen (+ 900.000 €) als auch bei der Kreisumlage (+ 2,1 Mio. €) deutlich höhere Erstattungen erwartet.
Bei dem Haushaltsansatz für die Schlüsselzuweisungen handelt es sich um einen vorläufigen Wert, da die endgültige Festsetzung erst am 20.11.2016 erfolgt.
Weiterhin zeichnet sich zwischenzeitlich beim Zuschuss für den ZGB ein höherer Bedarf von ca. 60.000 € ab.