Vorlage - 2016/187
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Der Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz empfiehlt dem Kreistag, den Stellenplanänderungen (Seite 38, Ziffer 4.2) und dem Doppischen Produkthaushalt 2017 für die Produkte der Teilbudgets „Landrat“, „Kreisentwicklung“, „Rechnungsprüfungsamt“, „Personalrat“, „Referat für Landrat, Kreistag und Öffentlichkeitsarbeit“, „Wirtschaftsförderung“ und „Koordinierungsstelle für Migration und Teilhabe“ (Seiten 359 bis 370 und 375 bis 384) zuzustimmen.
Doppischer Produkthaushalt
Die Produktbeschreibungen enthalten neben allgemeinen Daten wie Produktbezeichnung, Verantwortlichkeit und Auftragsgrundlage auch Informationen zu Personaleinsatz, Zielkennzahlen und Leistungsumfang. Um die Leistungen des Produktes in dem beschriebenen Umfang wahrnehmen zu können, werden die unter der Rubrik „Planzahlen“ aufgeführten Finanzmittel benötigt. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes sowie die Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes komprimiert dargestellt. Die Finanzdaten enthalten das Rechnungsergebnis des Vor-Vorjahres 2015.
Neben dem Rechnungsergebnis 2015, den Planansätzen 2016 und den Daten des Planjahres 2017 sind auch die bisher absehbaren Werte der mittelfristigen Finanzplanung für das Finanzplanungsjahr 2018 ausgewiesen. Die Finanzplanjahre 2019 und 2020 sind produktbezogen nicht dargestellt, da innerhalb dieses Zeitraumes grundsätzlich noch von Veränderungen ausgegangen werden muss, die derzeit noch nicht absehbar sind. Aus den Erläuterungen sind weitere Informationen zu den Produktbeschreibungen bzw. zu Veränderungen ersichtlich.
Die Entwicklung der mittelfristigen Finanzplanung der Jahre 2018 bis 2020 ist in den Darstellungen der Teilhaushalte abgebildet. Hier werden die Daten mehrerer Produktbudgets zusammengefasst, so dass eine Verlässlichkeit deutlich höher ist, als bei Betrachtung einzelner Produkte.
Im vorliegenden Fall ist der Teilhaushalt 05 - Seiten 355 bis 357 - betroffen.
Größere Veränderungen ergeben sich bei den Produktzuordnungen. Die Produkte „Kreisentwicklung“ und „ÖPNV“ wurden vom Budget 13 in die neue OE 51 verlagert.
Weiterhin wurde für die Koordinierungsstelle für Migration und Teilhabe die eigenständige OE 57 geschaffen.
Der Zuschuss für die BBg in Höhe von 255.000 € wurde vom Produkt „Kreisentwicklung“ in das Budget 13 verlagert.
Der Koordinierungsstelle für Migration und Teilhabe wurde das befristete Projekt des Übergangsmanagements für Asylbewerber mit Bleibeperspektive angegliedert. Hierfür wurden 3 zusätzliche Planstellen zur Verfügung gestellt, die durch Kostenerstattung aus dem Budget 32 (Produkt 313 - Asylbewerberleistungsgesetz) gegenfinanziert sind.