Vorlage - 2016/185
|
|
In den Gesellschafterrat der Klimaschutzagentur Hildesheim-Peine gGmbH werden drei Vertreterinnen bzw. Vertreter des Kreistages des Landkreises Peine berufen:
SPD | 1 | Rüdiger Lampe |
|
| 2 | Jürgen Streichert |
|
|
|
|
|
CDU | 1 | Silke Weyberg |
|
Mit der KT-Vorlage 10/2015 vom 26.01.2015 beschloss der Kreistag des Landkreises Peine die Gründung einer gemeinnützigen „Klimaschutzagentur Hildesheim-Peine gGmbH“ im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit mit dem Landkreis Hildesheim.
Diese hat mittlerweile ihre Arbeit aufgenommen.
Zwei der insgesamt vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Klimaschutzagentur Hildesheim-Peine gGmbH sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landkreises Peine, die zur Klimaschutzagentur abgeordnet worden sind.
Der Landkreis Hildesheim stellt zwei weitere Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter und die Räumlichkeiten vor Ort zur Verfügung. Der Sitz und Dienstort der Agentur ist Hildesheim. Eine Zweigstelle befindet sich in Ilsede im Starterhof.
Das Einzugsgebiet umfasst die Landkreise Hildesheim und Peine.
Die Gründungsgesellschafter setzen sich aus je einem/r Vertreter/in zusammen:
Landkreis Peine (Herr Kreisbaurat Wolfgang Gemba ),
Landkreis Hildesheim (Herr Dezernent Helfried Basse).
Gem. § 3 des Gesellschaftervertrages („Zweck der Gesellschaft“) verfolgt die Gesellschaft ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§ 52 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, 8 und 16 AO).
Die Landkreise Hildesheim und Peine haben sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2050 die Treibhausgasemissionen in der Region deutlich zu senken und die Energieversorgung vollständig auf erneuerbare Energien umzustellen. Grundlage hierfür sind die Klimaschutzkonzepte beider Landkreise. Die Klimaschutzagentur verfolgt das Ziel die praktische Umsetzung der Klimaschutzkonzepte der Landkreise Hildesheim und Peine voranzutreiben. Aus den Klimaschutzkonzepten resultieren vielfältige Handlungsfelder. Die Maßnahmenpakete erstrecken sich über die Bereiche energieeffiziente Gebäude, Mobilität, Verbraucherverhalten, Umweltbildung bis zur Unterstützung der Erneuerbaren Energien und dem Aufbau eines Klimaschutznetzwerks. In guter Zusammenarbeit mit Kommunen, regionaler Wirtschaft und gemeinnützigen Organisationen werden nach und nach immer mehr Projekte für den regionalen Klimaschutz eingeleitet und realisiert.
Zu den wichtigen Aufgaben der Klimaschutzagentur gehören zudem die neutrale Beratung der regionalen Bevölkerung, der regionalen Wirtschaft und der kommunalen Körperschaften hinsichtlich des Klimaschutzes, der damit einhergehenden Energieeinsparung und -effizienz sowie des Einsatzes Erneuerbarer Energien.
Das Team der Agentur möchte das Bewusstsein für klimaschützendes Handeln stärken und durch eine breite Öffentlichkeitsarbeit umfassend informieren. Dies gelang u.a. bereits im Rahmen von Thermografie-Spaziergängen, der Auszeichnungskampagne „Grüne Hausnummer“, Informationsständen in der Fußgängerzone sowie bei Gemeindeveranstaltungen, der Begleitung von Modellprojekten, durch den Internetauftritt sowie die Einbindung von Social-Media-Kanälen.
Regionale Klimaschutzaktivitäten sollen gebündelt, vernetzt und unterstützt werden. Deutlich wird dies bereits durch die Kooperation mit der Verbraucherzentrale Niedersachsen und die kostenfreie Bereitstellung des neutralen Energieberatungsangebotes für Bürgerinnen und Bürger aus den Landkreisen Hildesheim und Peine.
3
Aufgabe der Gesellschaft sind weiterhin die Initiierung von Klimaschutzprojekten, von Qualifizierungsangeboten sowie die Umsetzung von Aufklärungs- und Beratungskampagnen, wie die bereits erfolgreich umgesetzten Angebote „clever heizen!“ und „Solar-Check“, die einen nachhaltigen Beitrag zum Umweltschutz und dem damit verbundenen Klimaschutz leisten.
Des Weiteren werden wissenschaftliche Veranstaltungen und Forschungsvorhaben zum Umwelt- und Klimaschutz unterstützt.
Die Gesellschaft möchte über alle Fragen der Ressourcenschonung, einer umweltgerechten Energieanwendung und Energieerzeugung sowie über den Einsatz erneuerbarer Energien informieren, um die Verringerung klimarelevanter Emissionen in den Regionen Hildesheim und Peine und den dazugehörigen Städten, Samtgemeinden und Gemeinden voranzutreiben.
Akteure sollen sich vernetzen können und der Wissenstransfer im Umweltschutz/Klimaschutz verbessert werden.
Die Gesellschaft strebt zu diesem Zweck eine Zusammenarbeit mit den Kommunen der Region, wissenschaftlichen Einrichtungen, Kirchen und Bildungsträgern sowie mit Kammern, Banken, Energieversorgungsunternehmen, der Klimaschutz und Energieagentur Niedersachsen sowie den regionalen Energie- bzw. Klimaschutzagenturen, den verantwortlichen Klimaschutzmanagern und anderen relevanten Organisationen und Institutionen an.
Zur Vermeidung von Doppelstrukturen werden bestehende Angebote berücksichtigt, in enger Abstimmung mit den verschiedenen Akteuren agiert und Endkunden weiterhin auch dezentral (z. B. durch den Caritasverband, die Energieberatung der Stadtwerke Peine oder durch das Energieberatungszentrum Hildesheim) beraten.
Die Gesellschaft löst ihre Aufgaben in den Landkreisen Hildesheim und Peine in enger Zusammenarbeit mit den dazugehörigen Städten, Samtgemeinden und Gemeinden.
Gem. § 15 („Gesellschafterrat“) des Gesellschaftervertrages wird ein politisches Gremium mit beratender Funktion für die Geschäftsführung der Klimaschutzagentur eingesetzt und kann dieser Maßnahmenvorschläge unterbreiten.
Der Gesellschafterrat tritt mindestens einmal jährlich zusammen und besteht aus sieben politischen Mitgliedern.
Die Sitzverteilung ist wie folgt: Drei Vertreterinnen bzw. Vertreter vom Landkreis Hildesheim, drei Vertreterinnen bzw. Vertreter vom Landkreis Peine und ein Vertreter vom mittlerweile gegründeten Förderverein.
Mit dieser Beschlussvorlage erfolgt die Benennung der drei Vertreterinnen bzw. Vertreter des Landkreises Peine, drei weitere Vertreterinnen bzw. Vertreter des Landkreises Hildesheim bestimmt der Kreistag des Landkreises Hildesheim.
Nach dem Verfahren Hare-Niemeyer stehen der SPD zwei Sitze und der CDU ein Sitz zu. Die Vertreterinnen und Vertreter brauchen keine Kreistagsabgeordnete zu sein.
Den Mitgliedern wird eine Aufwandsentschädigung von 0,30 Euro/km und ein Sitzungsgeld von 20,00 Euro je Sitzung gewährt.