Vorlage - 2016/178
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Folgende Mitglieder werden für den Psychiatriebeirat benannt:
Björn Busse
Eva Schlaugat
Doris Meyermann
Die Landkreise und kreisfreien Städte bilden gemäß § 8 des Niedersächsischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG) Sozialpsychiatrische Verbünde. Dem Sozialpsychiatrischen Verbund im Landkreis Peine gehören Vertreter und Vertreterinnen von Einrichtungen und Diensten der psychiatrischen Versorgung an, um für die Zusammenarbeit der Anbieter und für die Abstimmung der Hilfen sowie für die Sicherstellung der psychiatrischen Versorgung zu sorgen. Seine Organe sind die Mitgliederversammlung und die Geschäftsführung.
Der kommunale Psychiatriebeirat ist ein Teil des Sozialpsychiatrischen Verbundes und Bindeglied zur Kommunalpolitik. Im Kommunalen Psychiatriebeirat werden die für die Gestaltung der sozialpsychiatrischen Versorgung für den Landkreis Peine notwendigen Entscheidungen empfohlen. Dem kommunalen Psychiatriebeirat gehören neben der Leiterin/dem Leiter des Sozialpsychiatrischen Dienstes je zwei Vertreterinnen/Vertreter der Psychiatrie-Erfahrenen und der Angehörigen sowie drei aus den Reihen der Mitgliederversammlung bestimmten Vertreterinnen/Vertreter und bis zu drei Personen aus der Kreisverwaltung und Kreispolitik an. Jedes Mitglied bestimmt außerdem einen Vertreter.
Im Zusammenhang mit der neuen Wahlperiode wird der Kreistag gebeten, bis zu 3 Mitglieder für den Psychiatriebeirat und jeweils eine Vertretung zu benennen.
Anlage: Geschäftsordnung des Sozialpsychiatrischen Verbundes.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Beschreibung (33 KB) |