Vorlage - 2016/174
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Der Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales empfiehlt dem Kreistag, den Stellenplanänderungen (ab Seite 34, Ziffern 3.1 bis 3.7 und 3.11 bis 3.12) und dem Doppischen Produkthaushalt 2017 für die Fachbereichsleitung 3 und die Produkte der Fachdienste Soziales, Jobcenter und Gesundheitsamt (Seiten 220 bis 289 und 331 bis 346), zuzustimmen.
Doppischer Produkthaushalt
Die Produktbeschreibungen enthalten neben allgemeinen Daten wie Produktbezeichnung, Verantwortlichkeit und Auftragsgrundlage auch Informationen zu Personaleinsatz, Zielkennzahlen und Leistungsumfang. Um die Leistungen des Produktes in dem beschriebenen Umfang wahrnehmen zu können, werden die unter der Rubrik „Planzahlen“ aufgeführten Finanzmittel benötigt. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes sowie die Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes komprimiert dargestellt. Die Finanzdaten enthalten das Rechnungsergebnis des Vor-Vorjahres 2015.
Neben dem Rechnungsergebnis 2015, den Planansätzen 2016 und den Daten des Planjahres 2017 sind auch die bisher absehbaren Werte der mittelfristigen Finanzplanung für das Finanzplanungsjahr 2018 ausgewiesen. Die Finanzplanjahre 2019 und 2020 sind produktbezogen nicht dargestellt, da innerhalb dieses Zeitraumes grundsätzlich noch von Veränderungen ausgegangen werden muss, die derzeit noch nicht absehbar sind. Aus den Erläuterungen sind weitere Informationen zu den Produktbeschreibungen bzw. zu Veränderungen ersichtlich.
Die Entwicklung der mittelfristigen Finanzplanung der Jahre 2018 bis 2020 ist in den Darstellungen der Teilhaushalte abgebildet. Hier werden die Daten mehrerer Produktbudgets zusammengefasst, so dass eine Verlässlichkeit deutlich höher ist, als bei Betrachtung einzelner Produkte.
Der Teilhaushalt 03 für den Fachbereich 3 befindet sich auf den Seiten 220 bis 222.
Fachdienst Soziales (FD 32)
Im Bereich des Fachdienstes Soziales sind die Leistungsausgaben, insbesondere bei der Eingliederungshilfe, steigend.
Die Entgelte für Leistungen der Eingliederungshilfe und der Hilfe zur Pflege werden in Entgeltvereinbarungen festgelegt, die üblicherweise jährlich neu verhandelt werden und meistens die zwangsläufigen Steigerungen von Personal- und teilweise auch Sachkosten beinhalten.
Da ein Großteil der Sozialhilfeausgaben durch das Land getragen wird (sogenanntes Quotales System, die Landesquote 2017 beträgt 75 %), steigen die Erstattungen vom Land ebenfalls an.
Die Finanzierung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung übernimmt der Bund seit 2014 für die laufenden Leistungen zu 100%.
Um den Herausforderungen des zum 01.01.2017 gültigen Pflegestärkungsgesetzes zu begegnen, wurde der Pflegestützpunkt mit einer zusätzlichen halben Stelle aufgestockt.
Bei den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wird mit deutlich weniger Anspruchsberechtigten gerechnet, als noch im Vorjahr geplant. Die Pauschale nach dem Aufnahmegesetz wurde auf 10.000,-€ erhöht und die zeitliche Verzögerung bei der Erstattung auf ein Jahr verringert.
Auf der Ausgabenseite ist durch die Einführung der Gesundheitskarte für Flüchtlinge mit steigenden Gesundheitsausgaben zu rechnen. Als Verwaltungskostenerstattung an die Gemeinden sind 735.000,- eingeplant. Insgesamt wird bei, gegenüber dem Vorjahr, gleichbleibenden Flüchtlingszahlen trotzdem mit einem ausgeglichenen Budget in diesem Bereich gerechnet.
Fachdienst Arbeit / Jobcenter (FD 33)
Im Produkthaushaltsentwurf 2017 für das Jobcenter wird aufgrund der erwarteten Zugänge von Flüchtlingen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz in das SGB II mit einer deutlich steigenden Zahl der Bedarfsgemeinschaften gerechnet. Dieses vorausgesetzt, wird sich der Trend sinkender Fallzahlen aus den vergangenen Jahren nicht mehr fortsetzen.
Das Produkt 3121 „Leistungen für Unterkunft und Heizung“ ist für das jährliche Budget des Jobcenters prägend, da in diesem mit einem Zuschussbedarf in Höhe von rd. 12,8 Mio. € ca. 90% des FD-Budgets enthalten sind.
Der Zuschussbedarf für dieses Produkt wurde gegenüber dem Vorjahresansatzes allerdings kaum gesteigert. Den erwarteten Mehraufwendungen stehen durch Anhebung der Bundesbeteiligungen höhere Zuschüsse gegenüber. Die Bundesbeteiligung zu den Kosten der Unterkunft (KdU) beträgt für die Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einem, ab 2016 erstmals SGB II- Leistungsberechtigten anerkannten Asylsuchenden, 100%. Das Verfahren sieht hierzu in 2017 zunächst Abschlagszahlungen auf Grundlage der Statistikdaten des 4. Quartals 2016 vor. Anfang 2018 soll eine nachträgliche Spitzabrechnung für das Jahr 2017 folgen.
Beim Produkt 3122 „Eingliederungsleistungen kommunal“ werden gegenüber dem Ansatz 2015 keine wesentlichen Änderungen erwartet.
Die Aufwendungen für „einmalige Leistungen“ (Produkt 3123) werden aufgrund der Ausgabenentwicklung (Flüchtlingssituation 2016). bei „Erstausstattungen Wohnung“ entsprechend erhöht.
Im Produkt 3126 (Leistungen für Bildung und Teilhabe nach §28 SGB II) wird aufgrund der Koppelung an die Kostenentwicklung bei den KdU mit höheren Verwaltungskostenerstattungen gerechnet.
Bei dem Produkt 3129 „Verwaltung der Grundsicherung für Arbeitssuchende“ werden die Bundeszuweisungen für das Jahr 2017 gegenüber 2016 voraussichtlich stabil bleiben. Allerdings müssen 600.000,00 € aus den Eingliederungsmitteln des Bundes zur Abdeckung der Verwaltungskosten (Bundesanteil) übertragen werden, da das Budget weiterhin nicht auskömmlich ist.
Der Stellenplanentwurf 2016 für das Jobcenter enthält 1 weitere Planstelle im Bereich der Arbeitsvermittlung sowie 1 Planstelle im Bereich der Teamassistenz.
Fachdienst Gesundheitsamt (FD 35)
Im Produktplan des FD 35 gibt es keine wesentlichen Änderungen gegenüber dem Vorjahr. Die Kostensteigerungen sind der allgemeinen Tarifsteigerung im Personalkostenbereich geschuldet.