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Vorlage - 2016/170  

Betreff: Berufung der Mitglieder des Landkreis Peine Beirates gem. § 18 d SGB II
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Arbeit Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
Kreistag des Landkreises Peine
16.11.2016 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Der Beirat gem. § 18 d SGB II setzt sich wie folgt zusammen:

 

Vertreter/ Vertreterin Gemeinden

Bürgermeister/ Bürgermeisterin

Herr Otto- Heinz Fründt

Kreisarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtspflege

Vorsitzende KAG,

DRK Peine, Kreisverband Peine e.V.

Frau Dorit Lonnemann

Erwerbsloseninitiative Peine

 

N.N.

Agentur für Arbeit Hildesheim

 

N.N.

Mitglieder der im KT vertretenden Fraktionen/

 

(SPD)

(SPD)

(SPD)

(CDU)

(CDU)

(B 90/Grüne)

(AfD)

Kreishandwerkerschaft Peine

Geschäftsstellenleitung

Frau Alexandra Räckers- Michelmann

Arbeitgeberverband im Bezirk Hildesheim e.V.

Geschäftsführerin

Frau Heike

Hafenmaier

Vertreter/ Vertreterin Arbeitnehmer- Deutscher Gewerkschaftsbund Region SüdOstNiedersachsen

 

Herr Frank Raabe- Lindemann

Gleichstellungsbeauftragte Landkreis Peine

 

Frau Silke Tödter

Beauftragte für Chancengleichheit Landkreis Peine Jobcenter

 

Frau Anne Schmidt

Fachdienstleistungen

Landkreis Peine Jobcenter

 

Herr Dirk Sommer

Frau Ulrike Scharf

 


Der Bundestag hat das Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende beschlossen. Das Gesetz verpflichtet alle Jobcenter gem. § 18 d SGB II einen örtlichen Beirat einzurichten- die Gründung des Beirates und die angefügte Geschäftsordnung wurden am 01.01.2011 beschlossen.

Die Aufgabe des Beirates gem. § 18 d SGB II  ist es, das Jobcenter bei der Auswahl und der Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und –Eingliederungsmaßnahmen zu beraten.

Im Beirat vertreten sollen sein die Träger der freien Wohlfahrtspflege, Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Kammern und berufsständische Organisationen. Vertreterinnen und Vertreter von Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarktes, die Eingliederungsleistungen nach diesem Buch anbieten, dürfen nicht Mitglied des Beirats sein.

Gemäß der Satzung sind zu berufen:

 

1 Vertreter / Vertreterin des Städte- und Gemeindebundes

7 Mitglieder der im Kreistag vertretenden Fraktionen bzw. Mitglieder aus Ausschüssen des Kreistages

1 Vertreter/ Vertreterin der Erwerbsloseninitiative

1 Vertreter / Vertreterin des Städte- und Gemeindebundes

1 Vertreter/ Vertreterin der Agentur für Arbeit Hildesheim

1 Vertreter/ Vertreterin der Kreishandwerkerschaft Peine

1 Vertreter/ Vertreterin des Arbeitgeberverbandes im Bezirk Hildesheim e.V.

1 Vertreter/ Vertreterin der Kreisarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege

1 Vertreter der Arbeitnehmer/ Arbeitnehmerinnen (DGB)

Gleichstellungsbeauftragte Landkreis Peine

Beauftragte für Chancengleichheit Landkreis Peine Jobcenter

FDL Jobcenter