Vorlage - 2008/060
|
|
Herrn Siegried Klein wird mit Wirkung zum 01.07.2008 die Ehrenbezeichnung „Ehrenkreisbrandmeister“ verliehen.
Die Zuständigkeit des Kreistages zur Verleihung von Ehrenbezeichnungen ergibt sich aus § 36 Abs. 1 Nr. 6 NLO.
Herr Siegfried Klein war in der Zeit vom 01.03.2002 bis zum 29.02.2008 auf Beschluss des Kreistages Kreisbrandmeister und somit Ehrenbeamter des Landkreises Peine. Für eine weitere Amtszeit konnte er sich nicht mehr zur Wahl stellen, da er als technischer Ehrenbeamter des Landkreises Peine ohnehin mit Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze von 62 Jahren nach § 13 Abs. 5 i. V. m. § 20 Abs. 4 NBrandSchG zum 31.08.2008 aus dem aktiven Feuerwehrdienst ausgeschieden wäre.
Zuvor nahm Herr Klein in der Zeit vom 01.01.1990 bis zum 31.12.1994 als Zugführer in der Kreisfeuerwehrbereitschaft eine führende und verantwortungsvolle Position innerhalb der Kreisfeuerwehr wahr.
Im Anschluss daran wurde er auf Beschluss des Kreistages für die Zeit vom 01.01.1995 bis zum 28.02.2002 zum stellvertretenden Abschnittsleiter und Kreisbereitschaftsführer des Brandabschnittes West ernannt.
Parallel dazu nahm Herr Klein in der Zeit vom 14.05.1987 bis zum 28.02.2002 als Ehrenbeamter der Gemeinde Hohenhameln die Funktion des stellv. Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Clauen wahr.
Insgesamt bekleidete er somit mehr als 18 Jahre lang verantwortungsvolle Positionen als Ehrenbeamter bzw. ehrenamtlich Tätiger innerhalb der Kreisfeuerwehr. Für sein Engagement erhielt Herr Klein die Ehrennadel des Kreisfeuerwehrverbandes in Silber, sowie das Ehrenkreuz des Deutschen Feuerwehrverbandes in Silber und in Gold.
Aufgrund seiner Verdienste im Feuerwehrwesen im Landkreis Peine wird daher vorgeschlagen, Herrn Siegfried Klein mit Wirkung vom 01.07.2008 die Ehrenbezeichnung „Ehrenkreisbrandmeister“ zu verleihen. Bei der Verleihung dieser Ehrenbezeichnung wurde bei den Vorgängern, Herrn Plünnecke und Herrn Göhe, genauso verfahren.