Vorlage - 2016/168
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Der Kreistag bestellt Herrn Hans-Joachim Hansmann mit Wirkung vom 01.12.2016 für die Dauer von fünf Jahren zum Beauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege
Die Naturschutzbehörde kann gem. § 34 NAGBNatSchG Beauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege bestellen. Die Amtszeit des bisherigen Kreisnaturschutzbeauftragten Hans-Werner Kuklik endete am 31.10.2016.
Herr Hansmann verfügt über die erforderliche Sachkunde und hatte das Amt des Naturschutzbeauftragten in den Jahren 2000 bis 2009 inne und zu allseitig größter Zufriedenheit ausgeführt. Er stand im Anschluss hierfür aus persönlichen Gründen zunächst nicht mehr zur Verfügung. Da sich seine persönliche Situation inzwischen geändert hat, würde er diese Tätigkeit gerne wieder aufnehmen.