Vorlage - 2016/164
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In die Krankenhauskonferenz des Klinikums Peine gGmbH werden neben dem Landrat (als
Verhinderungsvertreter der EKR) berufen:
1. Vertreter/in des Landkreises: |
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2. Vertreter/in des Landkreises: |
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Entsprechend der Regelungen im Kaufvertrag wird bei der Klinikum Peine gGmbH eine Krankenhauskonferenz gebildet, die mindestens sechsmal jährlich tagt. Aufgabe der Konferenz sind Beratungen mit der Geschäftsführung über Fragen, die für das Krankenhaus von wesentlicher Bedeutung sind. Die Aufgaben und Rechte der Mitglieder der Krankenhauskonferenz orientieren sich weitgehend an denen des Wirtschaftsausschusses nach dem Betriebsverfassungsgesetz.
Mitglied der Krankenhauskonferenz ist die Landrätin/der Landrat des Landkreises Peine, bzw. ein/e von ihm benannte/r Vertreter/in. Außerdem ist im Kaufvertrag vorgesehen, dass zwei weitere Vertreter/innen, die der Landkreis bestimmt, als ständige Gäste an den Sitzungen teilnehmen.
Es ist folgendes Verfahren durchzuführen:
1.Der Kreistag nimmt Kenntnis von der Mitgliedschaft des Landrates in der Krankenhauskonferenz.
2.Die weiteren zwei Vertreterinnen/Vertreter (einschl. Verhinderungsvertreter/innen) werden nach Hare-Niemeyer gewählt.
Bisherige Vertreter waren: LR Einhaus, KTA Schlaugat, KTA Plett