Vorlage - 2016/163
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In die Mitgliederversammlung der Braunschweigischen Landschaft e.V. werden berufen:
1. | Landrat Einhaus. |
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2. | Als 2. Vertreter |
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3. | Als 3. Vertreter |
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Nach § 6 Abs. 1a der Satzung der Braunschweigischen Landschaft e.V. gehören der Mitgliederversammlung drei Vertreter des Landkreises Peine an.
Da der Landrat gemäß § 138 Abs. 2 NKomVG Anspruch auf einen Sitz hat, ist ein Beschluss des Kreistages erforderlich.
Es ist folgendes Verfahren durchzuführen:
1.Durch eine Abstimmung (§ 66 NKomVG) wird der Landrat vom Kreistag zum Vertreter bestimmt.
2.Die weiteren zwei Vertreterinnen/Vertreter (einschl. Verhinderungsvertreter/innen) werden vom Kreistag gewählt. Für die Verteilung der Vorschläge auf die Parteien und Gruppen ist das Verfahren Hare-Niemeyer anzuwenden.
3.Soweit sie dem Kreistag angehören ist jeweils (ggf. einzeln) festzustellen, ob sie nur mit Rücksicht auf ihre Zugehörigkeit zum Kreistag gewählt worden sind oder ob die Wahlen aufgrund von persönlichen Eignungen erfolgten.
Bisherige Vertreter waren: LR Einhaus, KTA Fricke, Herr Ahlers