Vorlage - 2016/162
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In den Vorstand der Braunschweigischen Landschaft e.V. wird berufen:
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Dem erweiterten Vorstand gehört ein Vertreter des Landkreises Peine an.
Er wird gemäß § 67 NKomVG gewählt.
Es ist folgendes Verfahren durchzuführen:
1.Die Vertreterin/der Vertreter wird vom Kreistag gem. § 67 NKomVG gewählt.
2.Soweit sie/er dem Kreistag angehört ist festzustellen, ob sie/er nur mit Rücksicht auf ihre/seine Zugehörigkeit zum Kreistag gewählt worden ist oder ob die Wahl aufgrund von persönlicher Eignung erfolgte.
Bisheriger Vertreter war:Herr Ahlers