Vorlage - 2016/153
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Der Gesellschaftsvertrag der Wirtschafts- und Tourismusfördergesellschaft Landkreis Peine mbH bestimmt in § 11 Abs. 3, dass der Gesellschafter Landkreis Peine die Landrätin bzw. den Landrat als einzige Vertreterin/als einzigen Vertreter entsendet.
Bisheriger Vertreter war:LR Einhaus