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Vorlage - 2016/150  

Betreff: Benennung der Bürgervertreter und sonstigen Mitglieder im Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Referat für Landrat, Kreistag und Öffentlichkeitsarbeit Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
Kreistag des Landkreises Peine
16.11.2016 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Folgende Bürgervertreter werden gemäß § 71 Abs. 7 NKomVG für den Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport benannt:

 

(SPD) Dieter Girnth

 

(CDU)

 

(B 90/Grüne) Monika Berkhan

 

(AfD)

 

(FDP) Prof. Dr. Arnd Krüger

 

(PB/Piraten) Marc Weidlich

 

 

 

 

sowie vom Kreissportbund: Dietmar Domanski

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zusätzlich werden gemäß NSchG folgende Personen bestimmt:

 

 

Mitglied

 

Stellvertreter/in

 

Allgemein-bildende Schulen

 

 

 

 

Lehrervertreter

Jasper

Kerstin

Klahn, Silke

 

Elternvertreter

N.N.

 

 

 

Schüler-vertreter

Präkels

Jule

 

 

Berufsbil-dende Schulen

 

 

 

 

Lehrer-vertreter

Wolters

Ulf

Lensche, Heiko

 

Arbeitnehmerverbände

Glapa

Hans-Jürgen

1.Stellv.

Baumeister, Peter

2.Stellv.

Rietz-Heering, Nanni

Arbeitgeber

verbände

Krause

Jens

 

 

 


 

In der konstituierenden Sitzung des Kreistages sind die Mitglieder für den Ausschuss aus dem Kreistag benannt worden. Nunmehr sollen entsprechend des Beschlusses gem. § 71 Abs. 10 NKomVG zur Abweichung beim Zählverfahren bei der Benennung der Bürgervertreter diese benannt werden.

 

Weiterhin hat der Kreissportbund in den vergangenen Wahlperioden einen Sitz mit beratender Stimme in Sportangelegenheiten erhalten. Vom KSB sind deshalb Dietmar Domanski, Parkstr. 11, 38159 Vechelde benannt worden. Der Kreistag wird gebeten, diesen als zusätzlichen Bürgervertreter zu bestimmen.

 

Gemäß § 110 Abs. 1 und 3 des NSchG waren von den Schulen sowie von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverband Personen zu benennen. Diese Vorschläge sind bindend. Sie sind vom Kreistag zu bestätigen.

 

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