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Vorlage - 2016/147  

Betreff: Benennung der Vertreterinnen und Vertreter im Verwaltungsrat der Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe - Kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts - (A+B)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Finanzen Bearbeiter/-in: Klages, Gundula
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
Kreistag des Landkreises Peine
16.11.2016 
Kreistag des Landkreises Peine zurückgestellt   
21.12.2016 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
Kreistag des Landkreises Peine

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

In den Verwaltungsrat der Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe Landkreis Peine – Kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts – werden vorbehaltlich des Inkrafttretens der 3. Änderungssatzung der Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe Landkreis Peine A.ö.R. berufen:

 

1.

Landrat Einhaus.

 

 

 

 

 

 

 

 

Mitglied:

Vertreter:

 

 

 

 

 

 

2.

Partei

SPD

1

Hartmut Marotz

Hans-Hermann Baas

 

 

 

2

Matthias Möhle

Maik Burgdorf

 

 

 

3

Uwe Semper

Wilhelm Laaf

 

 

 

 

 

 

 

 

CDU

1

Friedhelm Borsum

Hans-Werner Fechner

 

 

 

2

Stephan Nitsch

Rebecca Mittal

 

 

 

 

 

 

 

 

GRÜNE

1

Doris Meyermann

Heiko Sachtleben

 

 

 

 

 

 

 

 

AfD

1

Oliver Westphal

Bernd Jakubowski

 

 

 

 

 

 

 


 

Die Satzung der Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe Landkreis Peine – Kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts – bestimmt in § 6 Abs.1, dass der Verwaltungsrat aus neun stimmberechtigten Mitgliedern besteht: der Landrätin bzw. dem Landrat, sieben Vertreterinnen/Vertretern des Kreistages des Landkreises Peine, eine Vertreterin/ein Vertreter der Beschäftigten der Anstalt. Die Mitglieder des Verwaltungsrates werden vom Kreistag für fünf Jahre bestellt. Erneute Bestellungen sind nach Inkrafttreten der 3. Änderungssatzung der Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe Landkreis Peine A.ö.R möglich (siehe Beschlussvorlage zur 3. Änderungssatzung). Für die Mitglieder des Verwaltungsrates können Vertreterinnen und Vertreter bestimmt werden. Die nicht dem Verwaltungsrat angehörenden Fraktionen des Kreistages sind berechtigt, (je) ein zusätzliches Mitglied mit beratender Stimme in den Verwaltungsrat zu entsenden. Nach § 6 Abs. 5 endet die Amtszeit der Landrätin/des Landrates und von Mitgliedern des Verwaltungsrates, die gleichzeitig dem Kreistag angehören, mit Ablauf ihrer jeweiligen Wahlzeit oder dem vorzeitigen Ausscheiden aus ihrem Amt. Die Amtszeit der Vertreterin/des Vertreters der Beschäftigten der Anstalt endet vorzeitig mit dem Ausscheiden aus der Anstalt. Die Mitglieder des Verwaltungsrates üben ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Mitglieder weiter aus. Scheidet ein Verwaltungsratsmitglied vorzeitig aus, ist der Kreistag des Landkreises Peine verpflichtet, unverzüglich ein neues Verwaltungsratsmitglied für die restliche Wahldauer zu bestellen.

 

Es ist folgendes Verfahren durchzuführen:

 

1.Durch eine Abstimmung (§ 66 NKomVG) wird der Landrat vom Kreistag zum Vertreter bestimmt.
Den Vorsitz im Verwaltungsrat führt der Landrat. Gem. § 145 Abs. 6 NKomVG kann mit seiner Zustimmung eine andere Person zum vorsitzenden Mitglied bestellt werden.

2.Die sieben weiteren Vertreterinnen/Vertreter (einschl. Verhinderungsvertreter/innen), müssen dem Kreistag angehören. Für die Verteilung der Vorschläge auf die Parteien und Gruppen ist das Verfahren Hare-Niemeyer anzuwenden.

 

 

 

 

Dabei entfallen auf

 

die Partei

SPD

 

3

Vertreter/innen

die Partei

CDU

 

2

Vertreter/innen

die Partei

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

 

1

Vertreter/in

die Partei

AfD

 

1

Vertreter/in

 

 

 

 

Bisherige Vertreter

des Landkreises:

LR Einhaus, KTA Möhle, KTA Konrad, KTA Semper, KTA Meyermann, KTA Borsum, KTA Weyberg, KTA Hustedt, KTA Flöge (Grundmandatsinhaber)

 

 

 

Gem. § 1 Satz 4 können für die Mitglieder des Verwaltungsrates Vertreter/innen bestimmt werden.