Vorlage - 2016/142
|
|
Für die Ausschüsse
- Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz
- Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz
- Ausschuss für Bauen und Liegenschaften
- Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
- Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales
wird von jeder im Kreistag vertretenen Fraktion ein Bürgervertreter benannt.
Gemäß § 71 Abs. 7 NkomVG ist für die Berechnung der zu entsendenden Bürgervertreter das Verfahren „Hare-Niemeyer“ nach § 71 Abs. 2 NkomVG anzuwenden.
Der Kreistag kann nach § 71 Abs. 10 NkomVG mit einstimmigem Beschluss ein abweichendes Verfahren festlegen.
Von der Möglichkeit soll im Sinne des erwähnten Beschlussvorschlages Gebrauch gemacht werden.