Vorlage - 2016/140
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Er werden folgende 9 Kreistagsabgeordnete (und Grundmandatare) für die Besetzung
des Jugendhilfeausschusses bestimmt:
1. (SPD) Maik Burgdorf (stellv. Monika Heilmann-Eschemann)
2.(SPD) Dr. Katrin Esser-Mönning (stellv. Jens Zielsdorf)
3. (SPD) Wilhelm Laaf (stellv. Holger Meyer)
4. (SPD) Simone Pifan (stellv. Ulrich Seffer)
5. (CDU) Hans-Werner Fechner (stellv. Christine Heuer)
6. (CDU) Karsten Könnecker (stellv. Georg Raabe)
7.(CDU) Rainer Röcken (stellv. Friedhelm Borsum)
8.(Bündnis 90/Grüne) Doris Maurer-Lambertz (stellv. Doris Meyermann)
9. (AfD) Andreas Tute (stellv. Oliver Westphal)
10.(GM) (FDP) Malte Cavalli (stellv. Waldemar Hänsel)
11.(GM) (PB/Piraten) Christoph Hauschke (stellv. Karl-Heinrich Belte)
Der Kreistag wird gebeten, die Kreistagsabgeordneten für den Jugendhilfeausschuss und deren Vertreter gemäß Satzung des Jugendamtes zu benennen.
Von den neun Kreistagsabgeordneten entfallen gemäß § 71 Abs. 2 NKomVG vier Sitze auf die Fraktionen SPD, drei auf die CDU, einer auf Bündnis90/Grüne und einer auf die AfD.
Zusätzlich können die Fraktionen, auf die bei der Ausschussbildung kein Sitz entfallen ist, gemäß § 71 Abs. 4 NKomVG ein zusätzliches Mitglied mit beratender Stimme in jeden Ausschuss entsenden. Abgeordnete, die keiner Fraktion angehören, können verlangen, in einem Ausschuss ihrer Wahl beratendes Mitglied zu werden, wenn sie nicht bereits stimmberechtigtes Mitglied eines Ausschusses sind.
Die gesetzlich vorgeschriebenen sechs sonstigen und acht beratenden Mitglieder werden erst in einer der nachfolgenden Sitzungen benannt.