Vorlage - 2016/136
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Er werden folgende 11 Kreistagsabgeordnete (und Grundmandatare) für die Besetzung des Ausschusses für Umwelt- und Verbraucherschutz bestimmt:
1. (SPD) Rüdiger Lampe
2.(SPD) Maik Burgdorf
3. (SPD) Christoph Moritz
4. (SPD) Werner Welzel
5.(SPD) Jens Zielsdorf
6. (CDU) Silke Weyberg
7. (CDU) Heiko Jacke
8.(CDU) Arnim Plett
9.(Bündnis 90/Grüne) Doris Maurer-Lambertz
10. (AfD) Andreas Tute
11.(FDP) Waldemar Hänsel
12.(GM) (PB/Piraten) Christoph Hauschke
Der Kreistag wird gebeten, die Kreistagsabgeordneten für den Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz zu benennen. Von den elf Kreistagsabgeordneten entfallen gemäß § 71 Abs. 2 NKomVG fünf Sitze auf die SPD, drei auf die CDU, einer auf Bündnis90/Grüne und einer auf die AfD. Ein Sitz ist auszulosen zwischen den Fraktionen FDP und PB/Piraten.
Zusätzlich können die Fraktionen bzw. Gruppen, auf die bei der Ausschussbildung kein Sitz entfallen ist, gemäß § 71 Abs. 4 NkomVG ein zusätzliches Mitglied mit beratender Stimme in jeden Ausschuss entsenden. Abgeordnete, die keiner Fraktion bzw. Gruppe angehören, können verlangen, in einem Ausschuss ihrer Wahl beratendes Mitglied zu werden, wenn sie nicht bereits stimmberechtigtes Mitglied eines Ausschusses sind.
Die Bürgervertreterinnen und Bürgervertreter werden erst in einer der nachfolgenden Sitzungen benannt.