Vorlage - 2008/053
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Die Satzung zur Festlegung der Schulbezirke für Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Peine wird nicht geändert.
Mit Schreiben vom 22.01.2008 haben die Freien Bürger Ilsede (FBI) und mit Schreiben vom 06.02.2008 der Schulelternratsvorsitzende der VGS Ölsburg beim Landkreis Peine beantragt, die Festlegung der Schulbezirke für die Schulen zugunsten der Beschulung Solschener Schüler im Schulzentrum Ilsede zu ändern.
Begründend dafür führen beide Antragsteller aus, dass aufgrund der neu gestalteten Schulsituation innerhalb der Gemeinde Ilsede die Grundschülerinnen und Grundschüler der Ortschaft Solschen seit dem 01.08.2007 zum Einzugsgebiet der VGS Ölsburg gehören. Mit Ablauf der Grundschulzeit würden die Schülerinnen und Schüler aus Solschen auf zwei weiterführende Schulzentren (Schulzentrum Hohenhameln bzw. Schulzentrum Ilsede) verwiesen. Allerdings ist aufgrund des Ratsbeschlusses der Gemeinde Ilsede vorgesehen, die Außenstellen der Grundschule Groß Bülten und der Grundschule Solschen zum Schuljahr 2011 zu schließen und alle Kinder in Ölsburg zu beschulen. Diesen Zustand halten die Antragsteller aus sozialpädagogischen Gesichtspunkten für unzumutbar.
Die Situation stellt sich anhand der Schülerstatistik für das Schuljahr 2007/2008 wie folgt dar:
Folgende Schülerinnen und Schüler besuchen Schulen in Hohenhameln:
Wohnort | Hauptschule | Realschule |
Groß Bülten | 1 | - |
Ölsburg | - | 1 |
Solschen | 20 | 34 |
| 21 | 35 |
Die Schülerzahlen im Vergleich der Hauptschulen und Realschulen ergeben folgendes Bild:
| derzeit | bei Umstrukturierung |
Hauptschule Ilsede | 207 | 228 |
Realschule Ilsede | 428 | 463 |
Hauptschule Hohenhameln | 192 | 171 |
Realschule Hohenhameln | 376 | 291 |
Aus diesen Zahlen ist ersichtlich, dass bei der beantragten Änderung der Schuleinzugsbereiche eine zahlenmäßige Schwächung des Schulstandortes Hohenhameln in seiner Gesamtheit erfolgen würde. Ziel des Landkreises muss es sein, seine Schulstandorte gleichmäßig auszulasten und durch eine konstante und verlässliche Schülerzahl auch eine differenzierte und qualitativ gute Unterrichtsversorgung der Schülerinnen und Schüler anbieten zu können.
Hinsichtlich der von den Antragstellern angesprochenen sozialen Bindungen der Schülerinnen und Schüler untereinander ist weiterhin anzumerken, dass sie ohnehin aufgrund ihrer persönlichen Qualifizierung in unterschiedliche Schulen (Hauptschule, Realschule oder Gymnasium) wechseln würden. Die Aufteilung des bisherigen Klassenverbundes erfolgt in allen Schulen nach Abschluss der 4. Klassen.
Es wird daher empfohlen, den Anträgen nicht stattzugeben.
Im übrigen sei darauf hingewiesen, dass der Landkreis Peine beabsichtigt, in absehbarer Zeit die Arbeiten zur Fortführung der bestehenden Schulentwicklungsplanung aufzunehmen. Im Zusammenhang mit einer geordneten Schulentwicklungsplanung können dann solche Probleme zielorientiert abgearbeitet werden.