Vorlage - 2016/134
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Es werden folgende Ausschüsse gebildet:
1. Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz
2. Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz
3. Ausschuss für Bauen und Liegenschaften
4. Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
5. Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales
6. Jugendhilfeausschuss
Gemäß § 71 Abs. 1 NKomVG kann der Kreistag aus der Mitte der Abgeordneten beratende Ausschüsse bilden. Da die derzeitige an die Fachbereichstruktur angeglichene Ausschuss-Struktur sich in der vergangenen Wahlperiode bewährt hat, wird folgende Ausschussbildung vorgeschlagen:
1. Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz
11 Kreistagsabgeordnete, davon entfallen gem. § 71 Abs. 2 NKomVG auf die Fraktionen SPD 5, auf die CDU 3, Bündnis90/Grüne 1 und die AfD 1 Mitglieder. Ein Sitz ist auszulosen zwischen den Fraktionen FDP und PB/Piraten.
2. Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz
11 Kreistagsabgeordnete, davon entfallen gem. § 71 Abs. 2 NKomVG auf die Fraktionen SPD 5, auf die CDU 3, Bündnis90/Grüne 1 und die AfD 1 Mitglieder. Ein Sitz ist auszulosen zwischen den Fraktionen FDP und PB/Piraten.
3. Ausschuss für Bauen und Liegenschaften
11 Kreistagsabgeordnete, davon entfallen gem. § 71 Abs. 2 NKomVG auf die Fraktionen SPD 5, auf die CDU 3, Bündnis90/Grüne 1 und die AfD 1 Mitglieder. Ein Sitz ist auszulosen zwischen den Fraktionen FDP und PB/Piraten.
4. Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
11 Kreistagsabgeordnete, davon entfallen gem. § 71 Abs. 2 NKomVG auf die Fraktionen SPD 5, auf die CDU 3, Bündnis90/Grüne 1 und die AfD 1 Mitglieder. Ein Sitz ist auszulosen zwischen den Fraktionen FDP und PB/Piraten.
Für den schulischen Bereich zuzüglich 7 gesetzliche Vertreter nach dem Nds. Schulgesetz.
5. Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales
11 Kreistagsabgeordnete, davon entfallen gem. § 71 Abs. 2 NKomVG auf die Fraktionen SPD 5, auf die CDU 3, Bündnis90/Grüne 1 und die AfD 1 Mitglieder. Ein Sitz ist auszulosen zwischen den Fraktionen FDP und PB/Piraten.
6. Jugendhilfeausschuss
9 Kreistagsabgeordnete, davon entfallen gem. § 71 Abs. 2 NKomVG auf die Fraktionen SPD 4, auf die CDU 3, Bündnis90/Grüne 1 und die AfD 1 Mitglieder.
6 sonstige Mitglieder und 8 beratende Mitglieder.
Zusätzlich können die Fraktionen, auf die bei der Ausschussbildung kein Sitz entfallen ist, gemäß § 71 Abs. 4 NKomVG ein zusätzliches Mitglied mit beratender Stimme in jeden Ausschuss entsenden. Abgeordnete, die keiner Fraktion angehören, können verlangen, in einem Ausschuss ihrer Wahl beratendes Mitglied zu werden, wenn sie nicht bereits stimmberechtigtes Mitglied eines Ausschusses sind.