Vorlage - 2016/133
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Die Positionen der / des 1. stellvertretenden Landrätin / Landrates, der / des 2. stellvertretenden Landrätin / Landrates sowie der / des 3. stellvertretenden Landrätin / Landrates neu zu besetzen.
Gemäß § 81 Abs. 2 NKomVG in Verbindung mit der Hauptsatzung des Landkreises Peine wählt der Kreistag in seiner 1. Sitzung aus den Beigeordneten die ehrenamtlichen Vertreterinnen oder Vertreter des Landrates, die / der ihn u.a. bei der repräsentativen Vertretung des Landkreises vertreten.
Der Kreistag bestimmt die Reihenfolge der Vertretung.