Vorlage - 2016/129
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Als Stellvertretung für den Vorsitz des Kreistages wird für die Dauer der Wahlperiode gewählt:
Arnim Plett
Gemäß § 61 NKomVG beschließt der Kreistag in seiner 1. Sitzung aus der Mitte der Abgeordneten die Stellvertretung des Kreistagsvorsitzes für die Dauer der Wahlperiode.