Vorlage - 2016/122
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Der Kreistag beschließt, die Überschreitung im Budget 3 (Soziales) im Haushaltsjahr 2016 durch die Überschüsse im Budget 1 (Zentrale Verwaltung, Ordnung, Recht) und im Budget 8 (Allgemeine Finanzierungsmittel) zu decken.
Im Rahmen der Berichterstattung in den Fachausschüssen und im Kreisausschuss (Vorlage 105/2016) wurde dargestellt, dass nach der Hochrechnung auf Basis des 30.06.2016 im Budget 3 (Soziales) aufgrund höherer Leistungsausgaben im Bereich der Jugendhilfe für das Haushaltsjahr 2016 eine Budgetüberschreitung von ca. 1 Mio. Euro droht. Trotz verschiedener planerischer Unsicherheiten, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht davon auszugehen, dass dieses Defizit innerhalb des Budgets 3 in der 2. Jahreshälfte komplett ausgeglichen werden kann.
Gemäß § 58 Abs.1 Nr. 9 NKomVG sind daher die überplanmäßigen Aufwendungen durch den Kreistag zu beschließen und nach § 117 Abs. 1 NKomVG mit einem Deckungsvorschlag zu versehen.
Aus der Produktberichterstattung ist ersichtlich, dass in den Budgets 1 (Zentrale Verwaltung, Ordnung, Recht) und 8 (Allgemeine Finanzierungsmittel) Unterschreitungen des Budgets zu erwarten sind, aus denen die Deckung herbeigeführt werden kann.
Insgesamt ist die Einhaltung des Gesamtbudgets nach gegenwärtiger Kenntnis nicht gefährdet.