Vorlage - 2016/121
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Der Kreistag wählt folgende zwei Personen zu Mitgliedern des Grundstücksverkehrsausschusses:
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Nach § 41 Abs. 1 des Gesetzes über die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LwKG) vom 10. Februar 2003 (Nds. GVBl. 2003, 61, 176) in aktuell geltenden Fassung nimmt der Landkreis Peine die Aufgaben nach dem Landpacht- und dem Grundstücksverkehrsgesetz durch einen besonderen Ausschuss (Grundstücksverkehrsausschuss) wahr.
Dem Grundstücksverkehrsausschuss (GVA) gehören gem. § 41 Abs. 2 LwKG drei vom Kreistag auf Vorschlag der Landwirtschaftskammer gewählte Personen wie folgt an:
a) Wilfried Henties, Sonnenstr. 17, 31246 Ilsede
b) Dr. Alexander von Schwartz, Eixer Str. 24, 31234 Edemissen
c) Martin Bollmann, Breitebuschfeld 55, 31249 Hohenhameln
Der Kreistag hat am 01.07.2015 (s. Vorlage 86/2015) die o.g. auf Vorschlag der Landwirtschaftskammer gewählt. Sie gehören bis 2021 (Ablauf der Wahlperiode der Kammerversammlung der Landwirtschaftskammer) dem GVA an.
Neben ihnen gehören zwei vom Kreistag gewählte Personen dem Grundstücksverkehrsausschuss an, die zum Kreistag wählbar sein müssen. Die Ausschussmitglieder müssen aufgrund ihrer Kenntnisse und ihrer Lebenserfahrung geeignet sein, die Auswirkungen der dem Grundstücksverkehrsausschuss vorzulegenden Rechtsgeschäfte auf die landwirtschaftliche Struktur zu beurteilen.
Dem Grundstücksverkehrsausschuss gehörten bisher als vom Kreistag gewählte Personen an:
a) KTA Dr. Helmut Doll, Vertreter: KTA Jürgen Streichert
b) KTA Silke Weyberg, Vertreter: KTA Heiko Jacke