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Vorlage - 2016/120  

Betreff: Wahl des Kreisjägermeisters und des Jagdbeirates
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Ordnungswesen Bearbeiter/-in: Mehnert, Margret
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
Kreistag des Landkreises Peine
02.11.2016 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

a) Herr Hans-Werner Hauer, Hans-Schlüter-Weg 7a, 38176 Wendeburg wird als Kreisjägermeister gewählt.

 

b) Als weitere Mitglieder werden in den Jagdbeirat gewählt:

 

1. Vertreter der Landwirtschaft

Herr Hendrik Schäfer, Ortsring 5b, 38159 Vechelde

 

2. Vertreter der Forstwirtschaft

Herr Jürgen Hacke, Unter den Eichen 6, 31234 Edemissen

 

3. Vertreter der Jagdgenossenschaften

Herr Dr. Horst Köther, Schragenhof 3, 31226 Peine

 

4. Vertreter der Landesjägerschaft

Herr Ulrich Graf v. Hardenberg, Am Gutshof 4, 31226 Peine

 

5. Vertreter des Naturschutzes

Herr Uwe Schmidt, Pfahlwiesenweg 1, 38159 Vechelde

 

6. Vertreter der Nieders. Landesforsten

Herr Forstdirektor Baderschneider, Nieders. Landesforsten, Forstamt Wolfenbüttel,

Forstweg 1a, 38302 Wolfenbüttel


Zu a):

 

Nach § 38 des Nieders. Jagdgesetztes (NJagd) wird der Landkreis als Jagdbehörde jagdlich durch den Kreisjägermeister beraten. Er wird auf Vorschlag der anerkannten Landesjägerschaft vom Kreistag für die Dauer der Wahlperiode gewählt.

 

Die Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. hat für die neue Wahlperiode Herrn Hans-Werner Hauer als Kreisjägermeister vorgeschlagen.

 

 

Zu b):

 

Der Jagdbeirat (§ 37 BJagdG und § 39 NJagdG) ist von der Jagdbehörde vor allen wesentlichen Entscheidungen zu hören. Abschusspläne für Schalenwild (außer Schwarzwild) sind von der Jagdbehörde im Einvernehmen mit dem Jagdbeirat zu bestätigen oder festzusetzen. Der Jagdbeirat wird bei der Jagdbehörde aus dem Kreisjägermeister und sechs weiteren Mitgliedern gebildet. Die weiteren Mitglieder werden durch den Kreistag für die Dauer der Wahlperiode gewählt, und zwar

 

● je einen Vertreter der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft und der Jagdgenossenschaften auf       Vorschlag der Landwirtschaftskammer,

● ein Vertreter der Jägerschaft auf Vorschlag der anerkannten Landesjägerschaft,

● ein Vertreter des Naturschutzes auf Vorschlag des Naturschutzbeauftragten sowie

● ein Vertreter auf Vorschlag der Anstalt Nieders. Landesforsten.

 

Die vorschlagsberechtigten Organisationen bzw. der Naturschutzbeauftragte haben die Wahl der auf Seite 1 genannten Personen vorgeschlagen.

 

Alle vorgeschlagenen Personen erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Mitgliedschaft im Jagdbeirat.