Vorlage - 2016/082
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Der Landkreis Peine erstellt mittels des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes des Gesundheitsamtes jährlich einen Kindergesundheitsbericht auf der Grundlage der im Rahmen der Schuleingangsuntersuchungen erhobenen Daten. Des Weiteren fließen die Daten der 4-jährigen Untersuchungen in den Kindertagesstätten sowie Ergebnisse der Jugendzahnpflege mit ein.
Rechtsgrundlage für die Berichterstattung ist § 8 Abs. 2 des Niedersächsischen Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (NGöGD).
Die Einzelheiten sind dem beiliegendem Bericht zu entnehmen.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Gesundheitsbericht 2015 (582 KB) |