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Vorlage - 2016/077  

Betreff: 3. Änderung der Satzung des Landkreises Peine über Aufwandsentschädigung und Ersatz von Auslagen und Verdienstausfall für Kreistagsabgeordnete und sonstige Ausschussmitglieder
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Referat für Landrat, Kreistag und Öffentlichkeitsarbeit Bearbeiter/-in: Angerer, Iris
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
Kreistag des Landkreises Peine
22.06.2016 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Beschreibung  

Der 3. Änderung der Satzung des Landkreises Peine über Aufwandsentschädigung und Ersatz von Auslagen und Verdienstausfall für Kreistagsabgeordnete und sonstige Ausschussmitglieder wird zugestimmt.


Nach § 55 II NkomVG beruft das Innenministerium jeweils vor dem Ende der Kommunalwahl-periode eine Kommission, die Empfehlungen zur Ausgestaltung über Art und Höhe von Entschädigungen der Abgeordneten in den kommunalen Gremien gibt. Seit Mai liegen nun diese aktuellen Empfehlungen vor.

 

Eine Auswertung in Bezug auf die geltende diesbezügliche Satzung des Landkreises Peine kommt zu dem Ergebnis, dass sich die Höhe der Entschädigungen überwiegend im Rahmen der Empfehlungen bewegt.

 

Abweichende Empfehlungen gibt es dahingehend, dass von einer Gewährung von Sitzungsgeld für repräsentative Veranstaltungen ebenso abgeraten wird (ggs. § 1 V Aufwandsentschädigungs-satzung), wie von der Gewährung eines weiteren Sitzungsgeldes ab einer bestimmten Sitzungs-dauer (ggs. § 1 VI AES).

Anderseits wird die Zahlung einer erhöhten Entschädigung auch für die/den Kreistagsvorsitzende/n (ggs. § 2 I AES) angeraten, sowie empfohlen, die in Bezug auf Sitzungsgeld entschädigungs-fähigen Sitzungen zahlenmäßig zu begrenzen.

 

Hinsichtlich der Erstattung von Verdienstausfällen hat sich darüber hinaus im Rahmen einer hiesigen Umfrage bei benachbarten Kommunen (sh. Vorlage 38/2014) ergeben, dass sich die Höhen der jeweiligen Beträge in einem Spektrum von 17 Euro/h bis 32 Euro/h bewegen.

 

Zusammenfassend kommt die Kreisverwaltung bei der Auswertung der Kommissionsem-pfehlungen und der erwähnten Umfrage in Bezug auf die hiesige geltende Satzung zu folgendem Ergebnis:

 

Ehrenamtliche Tätigkeiten im Rahmen kommunaler Selbstverwaltung bedeutet immer auch, Zeit im Interesse des Gemeinwohls zu investieren.

 

Andererseits sollen und dürfen denjenigen, die sich als Kreistagsabgeordnete kommunalpolitisch engagieren, nicht finanzielle Nachteile entstehen. Treten solche Nachteile ein, leidet das freiwillige bürgerschaftliche Engagement und wird die kommunale Selbstverwaltung als solche gefährdet.

 

Aufgabe und Ziel der gesetzlichen Regelungen über die Entschädigung der kommunalen Abgeordneten und unserer auf dieser Grundlage zu erlassenden Satzung ist es, den Eintritt finanzieller Nachteile für in dieser Weise ehrenamtlich Tätige zu verhindern.  

 

Eine Satzungsänderung sollte deshalb berücksichtigen, dass

 

a)      die erstattungsfähige Höhe eines Verdienstausfalls auf max. 30 Euro/Stunde
angehoben wird 
 

b)      der/die Kreistagsvorsitzende eine zusätzliche monatliche Aufwandsentschädigung
in Höhe von 150 Euro erhält (inkl. erhöhte Fahrtkostenerstattung analog KA-Mitgliedern) und

 

c)       eine Kumulation der zusätzlichen Aufwandsentschädigungen möglich ist.

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Beschreibung (47 KB)