Vorlage - 2008/039
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Der in der Sachdarstellung dargestellten Resolution an die niedersächsische Landesregierung wird zugestimmt.
Resolution zur Option
Seit dem 1. Januar 2005 ist der Landkreis Peine eine der nach dem SGB II zugelassenen 69 Optionskommunen. Die kommunale Trägerschaft mit der Erbringung der Leistungen aus einer Hand hat sich nachweisbar bewährt.
Eine Verknüpfung von Arbeitsmarkt-, Beschäftigungs-, Sozialpolitik und Wirtschaftsförderung ist angesichts der Regionalisierung sozialpolitischer Risikolagen am besten auf kommunaler Ebene zu leisten.
Ziel des optierenden Landkreises Peine ist es, die regionalen Ressourcen und Kompetenzen in kommunaler Trägerschaft und im Sinne der langzeitarbeitslosen Menschen auch über das Jahr 2010 hinaus aktiv gestaltend einzusetzen.
Der Kreistag des Landkreises Peine fordert das Land Niedersachsen auf, sich für den langfristigen Erhalt der Optionskommunen zu engagieren und auf eine Aufhebung der Kontingentierung hinzuarbeiten.
Das Land Niedersachsen wird ferner aufgefordert, allen an die Optionskommunen gerichteten finanziellen Rückforderungen entschieden entgegen zu treten und sich dafür einzusetzen, dass bei der Auslegung des § 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II schnellstmöglich Rechtssicherheit hergestellt wird.